11. Dezember 2024

IFRS-Evaluation: Kurzbericht zu Ergebnissen aus der Unternehmensbefragung

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am heutigen Tag den Kurzbericht zur Unternehmensbefragung der Phase 2 seiner Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland veröffentlicht. Der Kurzbericht enthält erste Ergebnisse der vom DRSC von März bis Oktober 2024 durchgeführten strukturierten Online-Befragung.

Auf Basis der erhobenen Daten wird deutlich, dass sich kategorienübergreifend keine allgemeingültige Mehrheit für ein freies Wahlrecht zur befreienden Aufstellung eines IFRS-Einzelabschlusses, aber ebenso auch keine allgemeingültige Mehrheit für die Beibehaltung des Status Quo über alle Unternehmenstypen hinweg ergibt. Das Meinungsbild deutet darauf hin, dass die Einführung eines bedingten Wahlrechts, d.h. eines Wahlrechts für einen begrenzten Kreis an Unternehmen eine entlastende Weiterentwicklung darstellen könnte. Diese Lösung würde es einem klar abzugrenzenden Kreis von Unternehmen erlauben, die Entscheidung für oder gegen einen IFRS-Einzelabschluss selbst abzuwägen, während andere Unternehmen weiterhin einen HGB-Abschluss aufstellen sollten.

Die in diesem Bericht präsentierten Ergebnisse sind als vorläufig zu betrachten. Ein ausführlicher Abschlussbericht zur Phase 2 soll im ersten Quartal 2025 veröffentlicht werden.

„Ich danke allen Teilnehmern der Studie. Die hohe Anzahl an Rückmeldungen zeigt das breite Interesse und ist wichtig für die Interpretation der Ergebnisse. Die Befragungsergebnisse zeigen einmal mehr den Wunsch zu Vereinfachungen in der Rechnungslegung. Wir werden weiter untersuchen, inwieweit ein IFRS-Wahlrecht im Einzelabschluss hierzu einen Beitrag leisten kann. Die Gremien des DRSC haben sich auf Basis der Erkenntnisse der Befragung für ein bedingtes Wahlrecht für einen beschränkten Anwendungskreis von Unternehmen ausgesprochen. Hierzu werden wir kurzfristig entsprechende Fallstudien mit Unternehmen durchführen.“, kommentierte Prof. Dr. Sven Morich, Vizepräsident des DRSC, die Veröffentlichung des Kurzberichts.

Die Veröffentlichung des Kurzberichts folgt einer gemeinsamen Veranstaltung des DRSC mit dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) und dem Bundesverband der deutschen Industrie e.V. (BDI) am 9. Dezember 2024, in welcher ausgewählte Umfrageergebnisse erstmalig vorgestellt und im Rahmen eines Panels mit Unternehmens- und Verbandsvertretern diskutiert wurden (wir berichteten).

Hintergrund:

Wie in dem begleitenden Leitfaden zur Phase 1 dargestellt, besteht das Ziel der Studie in einer objektiven Aufnahme der verschiedenen Stakeholder-Perspektiven zur Anwendung der IFRS in Deutschland. Neben der Motivation zur Anwendung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Sicht der Ersteller sollen auch die Nutzerperspektive sowie die konzeptionellen Wechselwirkungen mit den vielfältigen Funktionen der Finanzberichterstattung einbezogen werden.

In einem ersten Schritt (Phase 1) wurden hierzu im Jahr 2023 interessierte Stakeholder aus allen Bereichen (Abschlussersteller, Prüfer, Forschung & Lehre, Nutzer) über Interviews beteiligt. Aufbauend auf die Gruppeninterviews wurde ein strukturierter Fragenkatalog entwickelt, welcher den Erstellern von Unternehmensabschlüssen seit März 2024 als Online-Befragung zur allgemeinen, öffentlichen Konsultation zur Verfügung gestellt wurde (Phase 2). Einen Schwerpunkt bildete hierbei, den spezifischen Nutzen eines bedingten Wahlrechts zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss für unterschiedliche Unternehmenstypen und -größen empirisch zu erheben. Dazu wurde eine geschichtete Stichprobe von Unternehmen aller Größenklassen gezielt angesprochen. Gleichzeitig wurde durch das DRSC auch die interessierte Allgemeinheit zur Teilnahme eingeladen.

Weiterführende Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Gesamtstudie hat das DRSC auf der Projektseite zusammengestellt.

Für Rückfragen steht das Projektteam des DRSC (Ilka Canitz canitz@drsc.de, Rico Chaskel chaskel@drsc.de und Peter Zimniok zimniok@drsc.de) sehr gerne zur Verfügung.