Home Nachrichten IFRS-Evaluation: Englischer Kurzbericht zu Ergebnissen aus der Unternehmensbefragung verfügbar
28. Februar 2025
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat eine englische Version des Kurzberichts zur Unternehmensbefragung der Phase 2 seiner Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland veröffentlicht.
Zudem werden die Erkenntnisse im Rahmen des EFRAG FR TEG-CFSS Meetings am 10. März 2025 auch anderen Europäischen Standardsetzern vorgestellt.
Der Kurzbericht enthält erste Ergebnisse der vom DRSC von März bis Oktober 2024 durchgeführten strukturierten Online-Befragung. Die in diesem Bericht präsentierten Ergebnisse sind als vorläufig zu betrachten. Ein ausführlicher Abschlussbericht zur Phase 2 wird im März 2025 veröffentlicht.
Die Veröffentlichung des deutschen Kurzberichts am 11. Dezember 2024 folgte einer gemeinsamen Veranstaltung des DRSC mit dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) und dem Bundesverband der deutschen Industrie e.V. (BDI) am 9. Dezember 2024, in welcher ausgewählte Umfrageergebnisse erstmalig vorgestellt und im Rahmen eines Panels mit Unternehmens- und Verbandsvertretern diskutiert wurden (wir berichteten).
Auf Basis der erhobenen Daten wird deutlich, dass sich kategorienübergreifend keine allgemeingültige Mehrheit für ein freies Wahlrecht zur befreienden Aufstellung eines IFRS-Einzelabschlusses, aber ebenso auch keine allgemeingültige Mehrheit für die Beibehaltung des Status Quo über alle Unternehmenstypen hinweg ergibt. Das Meinungsbild deutet darauf hin, dass die Einführung eines bedingten Wahlrechts, d.h. eines Wahlrechts für einen begrenzten Kreis an Unternehmen eine entlastende Weiterentwicklung darstellen könnte. Diese Lösung würde es einem klar abzugrenzenden Kreis von Unternehmen erlauben, die Entscheidung für oder gegen einen IFRS-Einzelabschluss selbst abzuwägen, während andere Unternehmen weiterhin einen HGB-Abschluss aufstellen sollten.
Hintergrund:
Wie in dem begleitenden Leitfaden zur Phase 1 dargestellt, besteht das Ziel der Studie in einer objektiven Aufnahme der verschiedenen Stakeholder-Perspektiven zur Anwendung der IFRS in Deutschland. Neben der Motivation zur Anwendung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Sicht der Ersteller sollen auch die Nutzerperspektive sowie die konzeptionellen Wechselwirkungen mit den vielfältigen Funktionen der Finanzberichterstattung einbezogen werden.
In einem ersten Schritt (Phase 1) wurden hierzu im Jahr 2023 interessierte Stakeholder aus allen Bereichen (Abschlussersteller, Prüfer, Forschung & Lehre, Nutzer) über Interviews beteiligt. Aufbauend auf die Gruppeninterviews wurde ein strukturierter Fragenkatalog entwickelt, welcher den Erstellern von Unternehmensabschlüssen seit März 2024 als Online-Befragung zur allgemeinen, öffentlichen Konsultation zur Verfügung gestellt wurde (Phase 2). Einen Schwerpunkt bildete hierbei, den spezifischen Nutzen eines bedingten Wahlrechts zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss für unterschiedliche Unternehmenstypen und -größen empirisch zu erheben. Dazu wurde eine geschichtete Stichprobe von Unternehmen aller Größenklassen gezielt angesprochen. Gleichzeitig wurde durch das DRSC auch die interessierte Allgemeinheit zur Teilnahme eingeladen.
Weiterführende Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Gesamtstudie hat das DRSC auf der Projektseite zusammengestellt.
Für Rückfragen steht das Projektteam des DRSC (Ilka Canitz canitz@drsc.de, Rico Chaskel chaskel@drsc.de und Peter Zimniok zimniok@drsc.de) sehr gerne zur Verfügung.