Home Nachrichten IFRS-Evaluation: Abschlussbericht zu Ergebnissen aus der Unternehmensbefragung
4. März 2025
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am heutigen Tag den Abschlussbericht zur Unternehmensbefragung der Phase 2 seiner Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland veröffentlicht. Der Abschlussbericht ist eine Ergänzung zu dem am 11. Dezember 2024 veröffentlichten Kurzbericht und stellt umfassend die Ergebnisse der Befragung von Jahresabschlusserstellern dar, die im Rahmen der zweiten Phase der DRSC-Studie durchgeführt wurde.
Die Befragung zeigt, dass die IFRS-Anwender in der Stichprobe ein Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss mehrheitlich nutzen würden. Für sie steht dahinter besonders häufig der Wunsch nach unternehmerischer Gestaltungsfreiheit, verbunden mit Kostensenkungen und Bürokratieerleichterungen. HGB-Bilanzierer stehen einer eigenen Ausübung des Wahlrechts deutlich kritischer gegenüber, sie würden die Einführung eines (bedingten) Wahlrecht deshalb aber nicht notwendigerweise ablehnen. Deutlich wird jedoch ihre Sorge, von Stakeholdern zur Ausübung des Wahlrechts gezwungen zu werden, obwohl sie gesetzlich dazu nicht verpflichtet sind.
Ein Kompromiss könnte daher in der Einführung eines bedingten Wahlrechts liegen, also eines freien Wahlrechts für einen begrenzten Kreis an Unternehmen.
Auf Basis der Rückmeldungen unterstützen die Gremien des DRSC die Einführung eines bedingten Wahlrechts zur Anwendung der IFRS im Einzelabschluss. Auf Grundlage dieser Empfehlung werden derzeit Bedingungen für den Anwenderkreis eines bedingten Wahlrechts erarbeitet. Im Rahmen einer Fallstudie wird zudem untersucht, wie die Ausgestaltung des Wahlrechts die Effektivität und Effizienz der Finanzberichterstattung in Deutschland verbessern könnte. Hierbei spielen auch Folgefragen für weitere Funktionen der Rechnungslegung – insbesondere hinsichtlich der Steuerbemessungs- und Ausschüttungsfunktion sowie Kapitalerhaltung und Regulatorik – eine Rolle.
„Ich danke abermals allen Teilnehmern der Studie. Bereits der Kurzbericht im Dezember 2024 hat eine große Resonanz erfahren. Ich freue mich, dass wir nun mit dem Abschlussbericht ein noch umfassenderes Bild der zahlreichen Rückmeldungen zeichnen können. Die Befragungsergebnisse zeigen einmal mehr den Wunsch zu Vereinfachungen in der Rechnungslegung. Wir untersuchen weiter, inwieweit ein IFRS-Wahlrecht im Einzelabschluss hierzu einen Beitrag leisten kann. Die Gremien des DRSC haben sich auf Basis der Erkenntnisse der Befragung für ein bedingtes Wahlrecht für einen beschränkten Anwendungskreis von Unternehmen ausgesprochen. Hierzu werden derzeit entsprechende Fallstudien mit Unternehmen durchgeführt, um die Auswirkungen eines solchen Wahlrechts zu veranschaulichen“, kommentierte Prof. Dr. Sven Morich, Vizepräsident des DRSC, die Veröffentlichung des Abschlussberichts.
Hintergrund:
Wie in dem begleitenden Leitfaden zur Phase 1 dargestellt, besteht das Ziel der Studie in einer objektiven Aufnahme der verschiedenen Stakeholder-Perspektiven zur Anwendung der IFRS in Deutschland. Neben der Motivation zur Anwendung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Sicht der Ersteller sollen auch die Nutzerperspektive sowie die konzeptionellen Wechselwirkungen mit den vielfältigen Funktionen der Finanzberichterstattung einbezogen werden.
In einem ersten Schritt (Phase 1) wurden hierzu im Jahr 2023 interessierte Stakeholder aus allen Bereichen (Abschlussersteller, Prüfer, Forschung & Lehre, Nutzer) über Interviews beteiligt. Aufbauend auf die Gruppeninterviews wurde ein strukturierter Fragenkatalog entwickelt, welcher den Erstellern von Unternehmensabschlüssen seit März 2024 als Online-Befragung zur allgemeinen, öffentlichen Konsultation zur Verfügung gestellt wurde (Phase 2). Einen Schwerpunkt bildete hierbei, den spezifischen Nutzen eines bedingten Wahlrechts zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss für unterschiedliche Unternehmenstypen und -größen empirisch zu erheben. Dazu wurde eine geschichtete Stichprobe von Unternehmen aller Größenklassen gezielt angesprochen. Gleichzeitig wurde durch das DRSC auch die interessierte Allgemeinheit zur Teilnahme eingeladen.
Die Veröffentlichung des Kurzberichts folgte einer gemeinsamen Veranstaltung des DRSC mit dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) und dem Bundesverband der deutschen Industrie e.V. (BDI) am 9. Dezember 2024, in welcher ausgewählte Umfrageergebnisse erstmalig vorgestellt und im Rahmen eines Panels mit Unternehmens- und Verbandsvertretern diskutiert wurden (wir berichteten).
Weiterführende Informationen zum Hintergrund und zum Ablauf der Gesamtstudie hat das DRSC auf der Projektseite zusammengestellt.
Für Rückfragen steht das Projektteam des DRSC (Ilka Canitz canitz@drsc.de, Rico Chaskel chaskel@drsc.de und Peter Zimniok zimniok@drsc.de) sehr gerne zur Verfügung.