Home Nachrichten IBOR Reform: IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7
26. September 2019
Der IASB veröffentlichte am 26. September 2019 Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 und beendete damit die erste Phase des Projekts „IBOR Reform and its Effects on Financial Reporting“. Die Änderungen adressieren Bilanzierungssachverhalte im Vorfeld der Umstellung auf alternative Benchmark-Zinssätze und zielen auf die bilanzielle Fortführung bestehender Hedge-Accounting-Beziehungen ab.
Die finalen Änderungen entsprechen weitgehend den vorangegangenen Änderungsvorschlägen in ED/2019/1 Interest Rate Benchmark Reform vom Mai 2019.Im Einzelnen gewähren sie Ausnahmen von folgenden Hedge-Accounting-Vorschriften:
Darüber hinaus beschloss der IASB im Rahmen der sogenannten Redeliberations folgende zusätzliche Erleichterungen:
Die Änderungen sind obligatorisch für Geschäftsjahre anzuwenden, die am 1. Januar 2020 oder später beginnen.
Zur Presseerklärung des IASB gelangen Sie hier.
Die bilanzielle Abbildung der eigentlichen Umstellung auf alternative Benchmark-Zinssätze ist Gegenstand der zweiten Projektphase. Die Arbeiten hierzu hat der IASB im August 2019 begonnen.