Home Nachrichten IASB veröffentlicht mehrere begrenzte IFRS-Änderungen
14. Mai 2020
Der IASB hat heute mehrere begrenzte Änderungen an verschiedenen IFRS veröffentlicht. Neben dem Sammeländerungsstandard (sog. Annual Improvements, Zyklus 2018-2020) handelt es sich um Änderungen an IAS 16, an IAS 37 und an IFRS 3.
Der Sammeländerungsstandard betrifft folgende Standards bzw. Themen:
Die Änderung an IAS 16 betrifft die Erfassung von Erlösen aus Verkäufen während der Phase der Herstellung/Errichtung einer Sachanlage. Aufgrund von Unklarheiten bei der Anwendung der bisherigen Regelung, die unter Bedingungen eine Verrechnung solcher Erlöse mit den Kosten der Herstellung/Errichtung zuließ, ist diese Verrechnung nunmehr gestrichen; derartige Erlöse sind stattdessen im Periodenergebnis zu erfassen.
Die Änderungen an IAS 37 stellen klar, welche Kosten in die Beurteilung, ob ein Vertrag belastend ist, einfließen. Bei der Ermittlung der „Kosten der Vertragserfüllung“ sind sämtliche Kosten zu berücksichtigen, die sich direkt auf einen Vertrag beziehen.
Die Änderungen an IFRS 3 umfassen:
Alle Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am 1. Januar 2022 oder später beginnen.
Die Texte dieser Änderungen sind wie üblich nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich.