25. März 2021

IASB veröffentlicht Entwurf ED/2021/3 „Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)“

Der IASB hat am 25. März 2021 den Entwurf ED/2021/3 Disclosure Requirements in IFRS StandardsA Pilot Approach (Proposed Amendments to IFRS 13 and IAS 19) veröffentlicht (weitere Informationen).

Mit diesem Entwurf hat der IASB vorläufige Leitlinien vorgelegt, die er selbst künftig bei der Entwicklung und der Formulierung von Angabevorschriften in den IFRS verwenden soll. Zudem hat der IASB diese Leitlinien auf die bestehenden Angabevorschriften in IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer angewandt, und schlägt Änderungen an den Angabevorschriften dieser IFRS vor.

Die vorgeschlagenen Änderungen beruhen auf den Rückmeldungen zum vormaligen Diskussionspapier DP/2017/1 Disclosure Initiative – Principles of Disclosure. Eine wichtige Erkenntnis war dabei, dass die Art und Weise, wie spezifische Angabepflichten in den IFRS entwickelt und formuliert werden, einen Beitrag zur Disclosure-Problematik leistet. Insbesondere wurde von Stakeholdern kritisiert:

  • Einige IFRS enthalten keine oder nur sehr allgemeine Zielsetzungen für spezifische Anhangangaben. Dies erschwere es den Unternehmen, Ermessen anzuwenden und zu entscheiden, welche Informationen angegeben werden sollen.
  • Für einige Angabepflichten werden zu präskriptive Formulierungen verwendet (wie z.B. „shall disclose“ und „at a minimum„). Dies könne den Eindruck erwecken, dass die entsprechenden Angaben stets gemacht werden müssen, unabhängig davon, ob die Informationen wesentlich sind.

Als Reaktion auf die Rückmeldungen zum Diskussionspapier beschloss der IASB, ein Projekt zur gezielten Überprüfung der Angabenvorschriften einzelner Standards durchzuführen. Ziel des Projekts ist es, die Art und Weise zu verbessern, wie der IASB Angaben in den IFRS entwickelt und formuliert, damit die Anwendung dieser Angabevorschriften den Abschlussadressaten nützlichere Informationen liefert.

Mit dem nunmehr veröffentlichten Entwurf konsultiert der IASB die Vorschläge zu:

  • Leitlinien, die er selbst künftig bei der Entwicklung und der Formulierung von Angabevorschriften verwenden soll und
  • Änderungen an den Angabevorschriften in IFRS 13 und IAS 19, die der IASB unter Anwendung dieser Leitlinien entwickelt hat.

Stellungnahmen sind möglich bis zum 21. Oktober 2021.