7. Februar 2018

IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 19

Der IASB hat heute, 7. Februar 2018, die Änderungen an IAS 19 – Plan Amendment, Curtailment or Settlement – veröffentlicht.

Diese Änderungen regeln nun explizit, dass nach einer unterjährigen Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines Pensionsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für die verbleibende Periode neu zu berechnen sind. Für diese Neuberechnung sind die zum Zeitpunkt des Planereignisses gültigen versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde zu legen.

Die Änderungen sind prospektiv für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2018 anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Der Änderungsstandard ist nur beim IASB und nur kostenpflichtig erhältlich.  (weitere Informationen)