Home Nachrichten IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 12
23. Mai 2023
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat heute Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern veröffentlicht. Damit reagiert das IASB auf die Bedenken der Stakeholder hinsichtlich der möglichen Auswirkungen der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichten Modellvorschriften der Säule-2 auf die Bilanzierung von latenten Steuern.
Die Änderungsvorschläge (IASB/ED/2023/1) wurden am 9. Januar veröffentlicht und konnten bis zum 10. März 2023 kommentiert werden (wir berichteten).
Mit den Änderungen wird Folgendes eingeführt:
In Reaktion auf die Kritik an den im Standardentwurf IASB/ED/2023/1 vorgeschlagenen Angabevorschriften (so auch das DRSC in seiner Stellungnahme vom 27. Februar 2023) hat das IASB diese Vorschriften nun grundlegend überarbeitet.
Die Ausnahmeregelung und die Vorschrift zur Angabe, dass die Ausnahmeregelung angewendet wurde, ist unmittelbar nach Veröffentlichung der Änderungen und rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anzuwenden. Die übrigen Angabevorschriften sind für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden.
Weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der IFRS-Stiftung – Pressemitteilung des IASB