21. Juni 2016

IASB verabschiedet Änderungen an IFRS 2

Der IASB hat am 20. Juni 2016 Änderungen an IFRS 2 beschlossen, welche die Bilanzierung bestimmter anteilbasierter Vergütungstransaktionen klarstellen. Diese Klarstellungen erstrecken sich auf folgende Themen:

  • Berücksichtigung marktbezogener und nicht-marktbezogener Ausübungsbedingungen bei der Bewertung von in bar erfüllten Zusagen
  • Modifikationen von bar zu erfüllenden Zusagen mit Änderung der Klassifizierung hin zu in Eigenkapitalinstrumenten erfüllte Zusagen
  • In Eigenkapitalinstrumenten erfüllte Zusagen mit Nettoerfüllungsvereinbarungen

Die Änderungen an IFRS 2 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt. (IASB-Pressemitteilung)

Der Standard ist kostenpflichtig und nur beim IASB erhältlich (www.ifrs.org).