28. Mai 2020

IASB verabschiedet Änderung an IFRS 16 Leases zur Bilanzierung von Mietkonzessionen beim Leasingnehmer im Kontext der Coronavirus-Pandemie

Der IASB hat am 28. Mai 2020 den Änderungsstandard zu IFRS 16 Covid-19-Related Rent Concessions veröffentlicht (weitere Informationen).

Vor dem Hintergrund von aktuell in vielen Ländern beobachtbaren Mietkonzessionen (Stundungen, Verzichte etc.), wird IFRS 16 geändert, um den Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession als Leasingmodifikation einzustufen ist. Diese Befreiung gilt für Zahlungen, welche ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig gewesen wären.

Die Anwendung der optionalen Ausnahmeregelung führt zur Bilanzierung dieser Mietkonzessionen, als ob es sich nicht um eine Modifikation des Leasingverhältnisses handelt. Dadurch entfallen für den Bilanzierenden u.a. die Notwendigkeit zur Durchsicht aller Leasing- bzw. Mietverträge, zur rechtlichen Beurteilung einer entsprechenden Mietkonzession vor dem Hintergrund der jeweiligen Vertragsgestaltung und ggf. zur Bestimmung neuer Diskontierungssätze. Der aufgrund der Anwendung der Ausnahmeregel in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Betrag ist dabei anzugeben.

Die Änderung tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juni 2020 beginnen, dies gilt auch für Zwischenberichte. Eine frühere Anwendung ist gestattet.

Hinweis: Änderungen an der Bilanzierung durch Leasinggeber werden nicht vorgenommen.