23. Juli 2015

IASB stimmt für Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts von IFRS 15

Der IASB hat sich in seiner gestrigen Sitzung einstimmig für die Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden auf den 1. Januar 2018 entschieden.
Eine vorzeitige Anwendung von IFRS 15 bleibt weiterhin zulässig.

Die Verschiebung geschieht vor dem Hintergrund, dass der IASB kurzfristig beabsichtigt, noch einzelne Klarstellungen an IFRS 15 vorzunehmen. Den Unternehmen soll die Möglichkeit gegeben werden, diese  Änderungen zeitgleich mit dem restlichen Standard anzuwenden. Ferner gesteht der IASB ein, dass IFRS 15 später als ursprünglich geplant veröffentlicht wurde, und damit die Umsetzungszeit verkürzt wurde.

Am 9. Juli 2015 hatte sich auch der FASB für die Verschiebung seines neuen Standards zur Erlöserfassung Accounting Standards Update No. 2014-09, Revenue from Contracts with Customers (Topic 606) entschieden.

Weitere Einzelheiten sind der englischsprachigen Pressemitteilung des IASB zu entnehmen.