29. April 2015

IASB schlägt eine Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts des neuen Standards zur Erlöserfassung vor

Der IASB hat gestern vorgeschlagen, den verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden um ein Jahr, d.h. auf Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2018 zu verschieben.
Eine vorzeitige Anwendung soll weiterhin gestattet bleiben.

Der IASB wird die vorgeschlagene Verschiebung im Rahmen des üblichen Konsultationsprozesses zunächst in Form eines Standardänderungsentwurfs veröffentlichen.

Als Hintergrund für die Verschiebung führt der IASB die in den kommenden Monaten geplante Veröffentlichung eines weiteren Standardentwurfs mit Klarstellungen zu IFRS 15 an, welche sich aus den Diskussionen der Transition Resource Group on Revenue Recognition (TRG) ergeben hatten.
Ferner sei man bestrebt, einen identischen Erstanwendungszeitpunkt mit dem konvergierten ASU Update No. 2014-09 Revenue from Contracts with Customers (Topic 606) zu behalten, für welches das FASB vor wenigen Wochen gleichfalls eine Verschiebung der Erstanwendung um ein Jahr vorgeschlagen hat.