Home Nachrichten IASB beabsichtigt kurzfristige Änderung an IFRS 16 und Verschiebung bereits beschlossener Änderungen an IAS 1
17. April 2020
Der IASB hat am 17. April 2020 per Videokonferenz getagt, um dringliche Themen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu erörtern. Als wesentliche Beschlüsse dieser Sitzung sind festzuhalten:
Kurzfristige Änderung an IFRS 16 Leases zur Bilanzierung von Mietkonzessionen beim Leasingnehmer im Kontext der Coronavirus-Pandemie
Vor dem Hintergrund von aktuell in vielen Ländern beobachtbaren Mietkonzessionen (Stundungen, Verzichte etc.), soll IFRS 16 geändert werden, um den Leasingnehmern eine auf das Jahr 2020 limitierte Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession als Leasingmodifikation einzustufen ist. Die Anwendung dieser optionalen Ausnahmeregelung führt zur Bilanzierung dieser Mietkonzessionen, als ob es sich nicht um eine Modifikation des Leases handelt. Dadurch entfallen für den Bilanzierenden u.a. die Notwendigkeit zur Durchsicht aller Leasing- bzw. Mietverträge, zur rechtlichen Beurteilung einer entsprechenden Mietkonzession vor dem Hintergrund der jeweiligen Vertragsgestaltung und ggf. zur Bestimmung neuer Diskontierungssätze.
Die Ausnahmeregelung soll in Kraft treten, sobald die finale Änderung durch den IASB herausgegeben wird. Um diesen Prozess zeitnah (möglichst bis Ende Mai) abschließen zu können, wird der Board die IFRS-Treuhänder bitten, eine nur 14-tägige Kommentierungsfrist für den Exposure Draft mit der vorgeschlagenen Änderung zu genehmigen.
Hinweis: Änderungen an der Bilanzierung durch Leasinggeber werden nicht beabsichtigt.
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden
Es wird beabsichtigt, den Zeitpunkt des Inkrafttretens um ein Jahr zu verschieben, d.h. nunmehr auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Hierzu wird vsl. Anfang Mai ein Exposure Draft veröffentlicht, versehen mit einer Kommentierungsfrist von 30 Tagen.
Zudem wurden verschiedene Änderungen an der zeitlichen Planung des IASB als Reaktion auf die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie beschlossen:
Die Stellungnahmefristen für die folgenden Konsultationsdokumente werden um circa drei Monate verlängert:
a) Entwurf des neuen Standards zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss;
b) Bitte um Informationsübermittlung im Rahmen der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU;
c) Diskussionspapier zu Angaben und zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten.
Die Veröffentlichung weiterer, für 2020 vorgesehener Konsultationsdokumente, wird ebenfalls grundsätzlich verschoben.