13. November 2024

IASB-Entwurf ED/2024/8 – vorgeschlagene Änderungen an IAS 37 (Rückstellungen)

Der IASB hat den Entwurf (ED/2024/8) mit dem Titel „Rückstellungen – gezielte Verbesserungen (vorgeschlagene Änderungen an IAS 37)“ veröffentlicht. Zugleich wurden Anwendungsleitlinien und Begründungen für diese Vorschläge als Begleitdokumente publiziert.

Im Entwurf werden Verbesserungen für folgende Aspekte vorgeschlagen:

  1. eines der Ansatzkriterien, und zwar das Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung als Folge eines vergangenen Ereignisses, sowie
  2. zwei Details zur Bewertung von Rückstellungen, nämlich (i) die Kosten, welche bei der Schätzung künftiger Aufwendungen zur Begleichung einer Verpflichtung berücksichtigt werden, und (ii) der Diskontierungszinssatz für die Barwertberechnung der künftigen Aufwendungen.

Ferner wird vorgeschlagen, die Interpretationen IFRIC 6 und IFRIC 21 durch neue Beispiele in IAS 37 zu ersetzen.

Sämtliche Vorschläge zielen darauf ab, einige Detailregeln klarzustellen und damit zugleich Anwenderfragen zu beantworten, sowie für einige Rückstellungen möglicherweise den Ansatzzeitpunkt zu ändern. Dieser Klarstellungsbedarf entstand infolge der angepassten Definition (nebst zugrundeliegender Konzeption) einer Verbindlichkeit im Zuge der Überarbeitung des IFRS-Rahmenkonzepts im Jahr 2018.

Der Entwurf kann bis 12. März 2025 kommentiert werden.