3. Mai 2019

IBOR-Reform: IASB schlägt Änderungen an IFRS 9 und IAS 39 vor

Der IASB reagiert auf bestehende Unsicherheiten im Zusammenhang mit der IBOR-Reform und veröffentlicht Änderungsvorschläge zu IAS 39 und IFRS 9. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen bestimmte Hedge Accounting-Vorschriften und sollen die gegenwärtige Fortführung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften gewährleisten.

Derzeit ist noch unklar, welche Zinssätze die aktuellen Zinsbenchmarks ersetzen werden und zu welchem Zeitpunkt dies geschehen soll. Allerdings setzen sowohl IAS 39 als auch IFRS 9 zukunftsbezogene Bewertungen voraus.

Damit gefährdet die Unsicherheit bezüglich der künftigen Ausgestaltung der Zinsbenchmarks bereits im Vorfeld des eigentlichen Übergangs auf alternative Zinsbenchmarks die bilanzielle Fortführung von Sicherungsbeziehungen.

Der vorliegende Standardentwurf gewährt daher Erleichterungen in Bezug auf

  • das highly-probable-Kriterium beim Cash Flow Hedge-Accounting,
  • die Beurteilung der wirtschaftlichen Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft (IFRS 9) bzw.
  • die prospektive Beurteilung der Effektivität (IAS 39).

Die geplanten Änderungen sind obligatorisch anzuwenden und sollen im Januar 2020 in Kraft treten.
Den Standardentwurf ED/2019/1 Interest Rate Benchmark Reform finden Sie hier.

Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 17. Juni 2019.