Home Nachrichten Gemeinsamer Brief von DRSC und AFRAC zum VSME an die Europäischen Kommission
24. März 2025
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und das Austrian Financial Reporting Advisory Committee (AFRAC) haben der Europäischen Kommission am 21. März 2025 einen gemeinsamen Brief übermittelt, in dem sie auf unklare Formulierungen im VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) hinweisen, die während der Übersetzungsarbeit der gemeinsamen Projektgruppe identifiziert wurden.
Zusammen mit diesem Brief übermittelten DRSC und AFRAC der Europäischen Kommission zudem eine informelle deutsche Übersetzung der ersten 65 Absätze des VSME, die von der gemeinsamen Projektgruppe erarbeitet wurde. Das Dokument enthält alle Anmerkungen zu unklaren Formulierungen, die sich auf diese Absätze des VSME beziehen.
Mit dieser Initiative möchten DRSC und AFRAC die Europäischen Kommission dabei unterstützen, eine Empfehlung zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis des VSME zu entwickeln, die leicht verständlich und umsetzbar ist. Diese Empfehlung ist Teil des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 (Omnibus I – COM(2025)81), die am 26. Februar 2025 angekündigt wurde.
Gleichzeitig haben Kleinst-, kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) im deutschsprachigen Raum nun die Möglichkeit, sich detailliert über den von EFRAG am 17. Dezember 2024 an die Europäische Kommission übermittelten VSME-Standard zu informieren.
Auf einer eigens eingerichteten Projektseite des DRSC informieren wir über sämtliche Aktivitäten der DRSC/AFRAC-Projektgruppe, die sich neben der Übersetzung des VSME, mit der systematischen Erfassung übersetzter Fachbegriffe (Englisch-Deutsch) im Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und der Übersetzung der EFRAG IG 3: List of ESRS Data Points beschäftigt.