Home Nachrichten Gemeinsame Öffentliche Diskussion von DRSC und EFRAG zum ED LSME und ED VSME – Ergebnisse dieser am 10. April 2024 durchgeführten Diskussion verfügbar
3. Mai 2024
Am 22. Januar 2024 hat EFRAG die Entwürfe für zwei Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) zur Konsultation veröffentlicht. Der Entwurf des sog. ESRS LSME richtet sich an kapitalmarktorientierte KMU (Englisch: „listed SME“), die verpflichtet sind, spätestens für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2028 beginnen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Zudem sind auch sog. kleine und nicht komplexe Institute, firmeneigene Versicherungsunternehmen und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen im Anwendungsbereich des LSME. Diese Unternehmen müssen den LSME bereits für Geschäftsjahre anwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen.
Alle anderen, nicht kapitalmarktorientierten KMU können freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Für diese freiwillig über Nachhaltigkeit berichtenden KMU hat EFRAG ebenfalls einen Standardentwurf erarbeitet (sog. ESRS VSME, Englisch: „voluntary sustainability reporting by SMEs“). Ziel dieses VSME ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von potenziell einigen Tausenden KMU zu harmonisieren und durch die Nachhaltigkeitsinformationen gem. VSME darüberhinausgehende individuelle Anfragen bspw. im Rahmen von Kredit- oder Auftragsvergaben entbehrlich zu machen.
Zu diesen Standardentwürfen und ersten Erkenntnissen aus den Field Tests hat das DRSC gemeinsam mit EFRAG am 10. April 2024 online eine Öffentliche Diskussionsveranstaltung mit ca. 150 Teilnehmern durchgeführt – Sitzungsunterlagen. Die Ergebnisse dieser Diskussion sind nunmehr verfügbar (in englischer Sprache). Unter anderem wurden folgende Punkte erörtert: