Home Nachrichten Feldtest zum IASB-Entwurf ED/2021/3 „Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz”
25. Mai 2021
EFRAG hat am 21. Mai 2021 zur Teilnahme an einem Feldtest zum IASB-Entwurf ED/2021/3 „Disclosure Requirements in IFRS Standards – A Pilot Approach” aufgerufen.
EFRAG wird in Kooperation mit dem IASB einen Feldtest zu den Vorschlägen des IASB-Entwurfs ED/2021/3 „Disclosure Requirements in IFRS Standards – A Pilot Approach” durchführen. Der IASB hatte Ende März 2021 den Entwurf ED/2021/3 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt (wir berichteten).
Ziel des Feldtests ist es, mögliche Implementierungs- und Anwendungsschwierigkeiten der vorgeschlagenen Angaben in IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwert und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer zu identifizieren und festzustellen, ob zusätzliche Anwendungsleitlinien erforderlich sind. Weiterhin soll der für die Implementierung erforderliche Aufwand abgeschätzt werden.
Interessierte Unternehmen können ihr Interesse an einer Teilnahme formlos per E-Mail unter disclosureinitiative-pilot@efrag.org bekunden.
Im Rahmen des Feldtests ist Folgendes vorgesehen:
Die Teilnehmer können wählen, ob sie die Vorschläge für IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und/oder IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer anwenden möchten.
Unternehmen aller Branchen (einschließlich KMU) sind dazu eingeladen, am Feldtest teilzunehmen, insbesondere solche mit bedeutenden Leistungen an Arbeitnehmer oder Posten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, einschließlich Immobilienunternehmen und sowie Banken und Versicherer.
Anmeldungen zur Teilnahme werden bis spätestens Ende Juni 2021 erbeten.
Es ist beabsichtigt, den Feldtest bis Ende August 2021 abzuschließen. EFRAG weist darauf hin, dass individuelle Zeitpläne – entsprechender der individuellen Verfügbarkeiten – zur Durchführung des Feldtests vereinbart werden können.
Nach Abschluss des Feldtests wird EFRAG ein Feedback-Statement zu den Feldtests erstellen und auf ihrer Website veröffentlichen. Alle Informationen, die über die Ergebnisse der Feldtests veröffentlicht werden, werden keinen Rückschluss auf einzelne Teilnehmer erlauben.