6. März 2020

Feldtest zum IASB-Standardentwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben

EFRAG hat am 6. März 2020 zur Teilnahme an einem Feldtest zum IASB-Standardentwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben aufgerufen.

EFRAG wird in Kooperation mit dem IASB einen Feldtest zu den Vorschlägen des IASB-Standardentwurfs ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben durchführen. Der IASB hatte im Dezember 2019 den Standardentwurf ED/2019/7 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt (wir berichteten).

Ziel des Feldtests ist es, mögliche Implementierungs- und Anwendungsschwierigkeiten zu identifizieren, und festzustellen, ob zusätzliche Anwendungsleitlinien erforderlich sind. Weiterhin soll der für die Implementierung erforderliche Aufwand abgeschätzt werden.

Im Rahmen des Feldtests ist Folgendes vorgesehen:

  • die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung vor und nach der Anwendung der IASB-Vorschläge (d.h. die Simulation der Anwendung der Vorschläge des IASB-Standardentwurfs),
  • die Erstellung ausgewählter Anhangangaben, wie sie im Standardentwurf vorgesehen sind, und
  • die Beantwortung von Fragebögen des IASB und EFRAG.

Rückmeldungen zur Teilnahme werden von EFRAG bis zum 20. März 2020 erbeten.

Der Feldtest soll im Zeitraum im März und April 2020 durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Teilnehmer werden in Workshops im April und Mai 2020 diskutiert. EFRAG will anschließend den Feldtest auswerten und die Ergebnisse in einem Feedback Statement veröffentlichen.

Aus Sicht des DRSC handelt es sich um eine gute Möglichkeit, die Herausforderungen bei der Implementierung der Vorschläge des IASB aus Unternehmenssicht noch im Entwicklungsprozess der Regelungen zu adressieren. Wir unterstützen daher den Aufruf von EFRAG und halten eine zahlreiche Beteiligung deutscher Unternehmen an dem Feldtest für wichtig, um ein umfassendes Meinungsbild unserer Konstituenten zu gewährleisten.