12. Februar 2025

Europäische Kommission: Arbeitsprogramm für 2025 veröffentlicht

Am 12. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2025. Ein Ziel der Europäischen Kommission ist es, die wirtschaftliche Entwicklung im Binnenmarkt zu stärken, u.a. indem Erleichterungen für Unternehmen geschaffen werden. Hierzu sollen auch mittels sog. Omnibus-Initiativen „administrative burdens“ für Unternehmen pauschal um 25% und für kleine und mittelgroße Unternehmen um 35% reduziert werden. Nach dem Arbeitsprogramm werden die Omnibus-Initiativen auf verschiedene rechtliche Vorhaben verteilt. Insbesondere wird ein erster Omnibus-Vorschlag im erste Quartal 2025 veröffentlicht, welcher sich auf die Berichtspflichten der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464), der TaxonomieVO (Verordnung (EU) 2020/852) und der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) fokussiert. Ein zweiter Omnibus-Vorschlag im ersten Quartal 2025 soll Erleichterungen für Investitionen schaffen. Ein dritter Omnibus-Vorschlag wird im zweiten Quartal 2025 folgen, in welchem eine neue Unternehmenskategorie „small mid-caps“ eingeführt wird. Im dritten Quartal 2025 sollen Vorschläge zur Änderung der SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088) veröffentlicht werden.

Hintergrund:

Auf der Grundlage des sog. Letta-Berichts vom April 2024 zur Zukunft des Binnenmarktes, des Draghi-Berichts vom September 2024 zur Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der EU und des Strategiepapiers „A Competitiveness Compass for the EU“ vom Januar 2025 verfolgt die Europäische Kommission u.a. die Stärkung des Binnenmarktes. Im Zusammenhang mit diesem Ziel wurde bereits im Rahmen der Budapester Erklärung der Europäischen Staats- und Regierungschefs vom November 2024 ein „Omnibus Simplification Package“ angekündigt, indem Vereinfachungen hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Berichtspflichten vorgesehen sind.

Am 31. Januar 2025 veröffentlichte das DRSC ein Positionspapier zum Omnibus-Vorschlag. Dazu hatte die Strategie-AG des DRSC-Verwaltungsrates unter Heranziehung von Diskussionsergebnissen des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung über Vorschläge zur Verbesserung der CSRD beraten. Im Ergebnis werden fünf konkrete Vorschläge für gesetzliche Verbesserungsmaßnahmen unterbreitet.