Home Nachrichten EUDR: Vorläufige Einigung zur Verschiebung der Erstanwendung um 12 Monate
4. Dezember 2024
Am 3. Dezember 2024 verkündete der Europäische Rat in einer Pressemitteilung, dass eine vorläufige Einigung zur Verschiebung der Erstanwendung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU-Verordnung 2023/1115) um 12 Monate erreicht wurde. In der Folge würde die erstmalige Anwendung für große und mittlere Unternehmen (inkl. Händler) auf den 30. Dezember 2025 fallen. Die Erstanwendung für Kleinst- und Kleinunternehmen verschiebt sich auf den 30. Juni 2026. Substanzielle inhaltliche Änderungen sollen nicht vorgenommen werden.
Die Verschiebung der Erstanwendung geht auf eine Initiative der Europäischen Kommission vom Oktober 2024 zurück. In der darauf folgenden Befassung des Europäischen Parlaments wurden auch weitergehende inhaltliche Änderungen wie bspw. die Einführung einer sogenannten „No Risk“-Kategorie für die Länderklassifizierung eingebracht. Dies fand im anschließenden Trilog-Verfahren keine Zustimmung des Europäischen Rats.
In einer Veröffentlichung des Europäischen Parlaments zur vorläufigen Einigung wird jedoch festgehalten, dass die EU-Kommission bis spätestens 30. Juni 2025 die Klassifikation der Länder in Risikoklassen vornehmen soll. Geschieht dies nicht rechtzeitig oder ist die zugrundeliegende Online-Plattform zur Einreichung der Sorgfaltserklärungen bis Ende 2025 nicht voll funktionsfähig, wird die Erstanwendung nochmals verschoben.
Die Kommission sagte ihrerseits zu, in einer zukünftigen Überprüfung der Verordnung vereinfachte Anforderungen für Länder mit einer effektiven und nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu prüfen.
Die vorläufige Einigung muss vom Rat und dem EU-Parlament bis Ende des Jahres formell beschlossen werden, um rechtzeitig vor dem derzeitigen Erstanwendungszeitpunkt in Kraft zu treten. Die Parlamentsabstimmung über die Einigung soll auf der kommenden Sitzung vom 16.-19. Dezember 2024 erfolgen.
Weiterer Hintergrund:
Neben der nun beschlossenen Verschiebung der Erstanwendung wurden in den vergangenen Wochen Leitlinien zur Anwendung der EUDR durch die EU-Kommission sowie ein ebenfalls kommissionsseitig erstelltes FAQ-Dokument veröffentlicht. Zudem begann das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 24. Oktober 2024 die Länder- und Verbändeanhörungen zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Durchführung der EU-Entwaldungsverordnung.
Das DRSC begleitet die Einführung der EUDR durch ein regelmäßig aktualisiertes Briefing Paper. Die derzeitige Version ist vom 04. Oktober 2024.