28. Februar 2022

EU-Sozialtaxonomie: Finaler Bericht der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen

Am 28. Februar 2022 veröffentlichte die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen (Plattform) ihren finalen Bericht über die mögliche Struktur einer EU-Sozialtaxonomie, nachdem im Juli 2021 bereits ein vorläufiger Bericht veröffentlicht wurde. Die EU-Sozialtaxonomie soll als ein einheitliches Klassifikationssystem für sozial nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten dienen, um zusammen mit der EU-Umwelttaxonomie (Verordnung (EU) 2019/852) Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern. In dem finalen Bericht werden auch Wechselwirkungen der EU-Sozialtaxonomie mit der EU-Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088), dem Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive und dem Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive thematisiert.

Die vorgeschlagene Struktur der EU-Sozialtaxonomie orientiert sich an der Struktur der EU-Umwelttaxonomie. Mithilfe von Bewertungskriterien sollen sozial nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten identifiziert werden, die wesentlich zu mindestens einem Sozialziel der EU-Sozialtaxonomie beitragen, kein anderes Sozialziel wesentlich beeinträchtigen und bei denen ein (sozialer oder ökologischer) Mindestschutz gewährleistet wird. Anschließend sollen in Abhängigkeit vom jeweiligen Sozialziel entweder die Umsätze oder die Investitions- und Betriebsausgaben je sozial nachhaltiger Wirtschaftstätigkeit berichtet werden. Anfangs sollen nur ausgewählte Wirtschaftstätigkeiten aus priorisierten Sektoren durch die EU-Sozialtaxonomie berücksichtigt werden.

Der finale Bericht der Plattform soll die Europäische Kommission bei ihrem eigenen Bericht zur EU-Sozialtaxonomie unterstützen, welcher ursprünglich in 2021 veröffentlicht werden sollte (Art. 26 Abs. 2 Verordnung (EU) 2020/852). Es ist derzeit noch nicht entschieden, ob und in welcher Form eine EU-Sozialtaxonomie entwickelt werden soll.

Zusätzlich zum finalen Bericht wurde am 28. Februar 2022 ein Webinar durchgeführt, welches auf der Internetseite der Plattform einsehbar ist.

Das DRSC wird Entwicklungen zur EU-Sozialtaxonomie weiterverfolgen. Zudem werden die Anwenderforen zur EU-Umwelttaxonomie und die Eingaben an die Europäische Kommission weitergeführt.