9. Juni 2023

Europäische Kommission konsultiert bis zum 7. Juli 2023 den ersten delegierten Rechtsakt zu ESRS

Am 9. Juni 2023 hat die Europäische Kommission (KOM) den Entwurf des delegierten Rechtsakts bzgl. des Set 1 der EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht.

Der Entwurf besteht aus einer Delegierten Verordnung und zwei Anhängen (Annex I: ESRS, Annex II: Abkürzungen und Glossar). Er beruht auf der fachlichen Stellungnahme der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), welche im November 2022 zwölf ESRS als Entwurf an die KOM übermittelt hat (sog. Set 1). Die KOM hatte dieses Paket einer umfangreichen Prüfung unterzogen und stellt mit ihrem eigenen Entwurf nunmehr eine Reihe von Anpassungen zur Diskussion, welche im vorangestellten Explanatory Memorandum zusammengefasst dargestellt werden. Unter anderem soll die Bedeutung der Wesentlichkeitsanalyse gestärkt werden, indem nunmehr mit Ausnahme von ESRS 2 sämtliche Angabepflichten unter dem Vorbehalt der Wesentlichkeitsprüfung stehen sollen. Außerdem werden Übergangszeiträume für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern für ein deutlich breiteres Spektrum von Angaben sowie weitere inhaltliche Erleichterungen bei einigen Details vorgeschlagen.

Mit diesen Erleichterungen verfolgt die KOM das Ziel, die Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten und die korrekte Anwendung der Standards durch die Unternehmen zu erleichtern. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 7. Juli 2023.

Das DRSC hatte im August 2022 zu den Konsultationsentwürfen der EFRAG und im Januar 2023 gegenüber der Europäischen Kommission Stellung bezogen und sich unter anderem für eine stärkere Berücksichtigung der individuellen Wesentlichkeitseinschätzung und der Kapazitäten mittelständisch geprägter Unternehmen ausgesprochen.

Hintergrund: Die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) überarbeitete EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) verpflichtet zukünftig bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, die ESRS anzuwenden. Diese Standards werden als delegierte Rechtsakte durch die KOM erlassen. Mit der fachlichen Ausarbeitung der Standards wurde EFRAG beauftragt. Mit der Annahme der endgültigen Rechtsakte durch die KOM ist noch im Juli 2023 zu rechnen.