Home Nachrichten ESAP durch Europäisches Parlament angenommen
10. November 2023
Nachdem die Vertreter des Europäischen Ministerrats und des Europäischen Parlaments im Mai 2023 im Trilog eine politische Einigung über die Einrichtung eines einheitlichen Zugangspunkts für finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Unternehmensinformationen (European Single Access Point, ESAP) erzielt hatten, wurde ESAP am 9. November 2023 durch das Europäische Parlament in erster Lesung angenommen.
Die vorläufige politische Einigung muss noch vom Rat der Europäischen Union angenommen werden, bevor die ESAP-Vorschriften offiziell im EU-Amtsblatt verkündet werden können.
Hintergrund: Die Europäische Kommission hatte im November 2021 einen Legislativvorschlag zum ESAP veröffentlicht. Am 23. Mai 2023 wurde im Zuge der Trilogverhandlungen eine vorläufige politischen Einigung erzielt (wir berichteten). ESAP soll als zentraler Zugangspunkt für Unternehmensdaten dienen und durch die ESMA betrieben werden. Die ESAP-Vorschriften umfassen eine EU-Verordnung zur Einrichtung des ESAP sowie eine Änderungsverordnung und eine Änderungsrichtlinie zur Änderung jener zahlreichen EU-Rechtsakte, in denen die meldepflichtigen Informationen verortet sind.
ESAP soll ab dem Sommer 2027 verfügbar sein. Die über ESAP zugänglich zu machenden Informationen sollen schrittweise über einen Zeitraum von vier Jahren aufgenommen werden. Dabei sollen Nachhaltigkeitsinformationen frühzeitig zugänglich gemacht werden, um die Ziele des Europäischen Grünen Deals zu unterstützen.
Das DRSC verfolgt die Entwicklungen zum ESAP und veröffentlichte zum Legislativvorschlag ein Briefing Paper. Weitere Informationen finden sich auf der DRSC-Projektseite.