Home Nachrichten Erster Entwurf einer EFRAG Implementation Guidance zu Transitionsplänen
13. November 2024
Für die Sitzung der EFRAG-TEG am 4. November 2024 veröffentlichte EFRAG einen ersten Entwurf einer Implementation Guidance zu Transitionsplänen (EFRAG IG draft – Transition Plan for Climate Change Mitigation). Dieser Entwurf wurde zuvor gemeinsam mit einer Advisory Group erarbeitet, der Vertreter verschiedener europäischer Institutionen angehören (z.B. Direktionen und Joint Research Centre (JRC) der EU-Kommission, EBA oder EIOPA).
Der EFRAG IG draft erläutert die ESRS-Angabepflichten zum Transitionsplan mit Bezug zum Klimaschutz gem. ESRS E1-1, Tz. 16. EFRAG plant, den von EFRAG-TEG und EFRAG-SRB finalisierten Entwurf Anfang 2025 öffentlich zu konsultieren und bis Mitte 2025 zu veröffentlichen.
Der für die EFRAG-TEG-Sitzung erarbeitete Entwurf ist hier abrufbar. Die für die Sitzung auch vorbereitete Cover Note sowie die Aufzeichnung der Sitzung sind hier abrufbar.
Der EFRAG IG draft hat fünf Kapitel. Nach einem Einleitungskapitel werden im zweiten Kapitel der EU-Regulierungsrahmen für Berichtspflichten zu Transitionsplänen, inkl. denen des ESRS Set 1 erläutert. Hier werden auch Zusammenhänge mit weiteren Nachhaltigkeitsthemen wie Biodiversität oder der “just transition“ dargelegt. Im dritten Kapitel werden die einschlägigen Berichtspflichten des ESRS Set 1 näher erläutert. Das vierte Kapitel stellt die Verbindung zu anderen internationalen und EU-Vorschriften (bspw. EU-Taxonomie, CSDDD) her. Das letzte Kapitel enthält FAQs, in denen beispielsweise klargestellt wird, dass Transitionspläne auch Emissionsreduktionsziele beinhalten können, die nicht mit einem 1,5°-Ziel kompatibel sind.
Georg Lanfermann, Präsident des DRSC, kommentiert die Arbeiten an der Implementation Guidance wie folgt: „EFRAG adressiert mit diesem ersten Entwurf eine derzeit an vielen Stellen prominent diskutierte Fragestellung, nämlich die praktische Ausgestaltung der Angaben zu Transitionsplänen. Fraglich ist allerdings, ob für die Anwendung der Vorgabe des ESRS E1 in der Unternehmenspraxis in der Tat ein fast 60-seitiges, detailreiches Dokument erforderlich ist. Dies werden die Diskussionen bei EFRAG und die anschließende Konsultation zeigen.“
Parallel zur Implementation Guidance entwickelt EFRAG Informationsmaterial zur Veranschaulichung des Prozesses zur Erarbeitung eines Transitionsplanes („Reference Practices on Transition Planning“). Dieses Informationsmaterial soll nicht als Implementation Guidance sondern als so genanntes „EFRAG Staff/Secretariat paper“ veröffentlicht werden. Es wird daher nicht öffentlich konsultiert.
Neben EFRAG arbeitet derzeit auch die Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen an einem Bericht zu Transitionsplänen. Dieser Bericht wird vermutlich zusammen mit einem Bericht zur Transitionsfinanzierung im Dezember 2024 veröffentlicht werden. Der Plattform-Bericht soll einerseits Finanzmarktteilnehmer bei der Bewertung der Kernelemente eines Transitionsplanes für die Zwecke der Transitionsfinanzierung unterstützen und andererseits der EU-Kommission Empfehlungen geben, wie Unternehmen bei der Entwicklung robuster Transitionspläne unterstützt werden können.
Die Bedeutung von Transitionsplänen wurde auch in einer Empfehlung der Europäischen Kommission zur Transitionsfinanzierung vom Juni 2023 thematisiert (Empfehlung (EU) 2023/1425), nach der die ESRS „als Muster für die Erstellung glaubwürdiger Umstellungs- und Maßnahmenpläne herangezogen werden“ können.