25. Februar 2022

Erste Einschätzungen zur Arbeit der PTF-ESRS

Der DRSC-Fachausschuss für Nachhaltigkeitsberichterstattung (FA NB) hat am 25. Februar 2022 in einem Brief an EFRAG eine erste Einschätzung abgegeben zu den am 20. Januar 2022 von EFRAGs Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) veröffentlichten Arbeitspapieren zu zukünftigen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Darin würdigt der FA-NB anhand der im November 2021 vom DRSC veröffentlichten „Critical success factors for EFRAG standard setting“ die bisher geleistete Arbeit der von EFRAG eingesetzten PTF-ESRS. Gleichzeitig weist der FA-NB auf wichtige Punkte hin, mit denen sich die PTF-ESRS kurzfristig befassen sollte, um eine erfolgreiche Entwicklung von europäischen Nachhaltigkeitsstandards zu gewährleisten. Der FA-NB hebt u.a. die Bedeutung der vom ISSB vorgesehenen Global Baseline hervor. Die europäischen Nachhaltigkeitsstandards sollten im Einklang mit den globalen Leitlinien stehen. Insbesondere erachtet der FA-NB die in den Arbeitspapieren vorgesehenen Anforderungen an die Berichterstattung als zu umfangreich und detailliert. Er empfiehlt, statt des bisher verfolgten regelbasierten Ansatzes einen prinzipienbasierten Ansatz zu Grunde zu legen. Zudem betont der FA NB die Notwendigkeit einer engen Verzahnung von Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung.

Eine frühzeitige Kommentierung dieser Arbeitspapiere sieht der FA NB für erforderlich an, weil EFRAG die Entwürfe bereits im Juni 2022 an die Europäische Kommission (KOM) übergeben soll. Den Hintergrund der PTF-Aktivitäten bildet Artikel 19b des Vorschlags der KOM vom 21. April 2021 für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Darin schlägt die KOM vor, die neuen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit durch Berichtsstandards zu konkretisieren, wobei EFRAG mit der Erarbeitung fachlicher Empfehlungen mandatiert wurde. Auf Grundlage dieser Standardentwürfe wird die KOM entsprechende delegierten Rechtsakte erlassen.

In Deutschland fallen ca. 15.000 Unternehmen in den Anwendungsbereich der CSRD und damit dieser von EFRAG erarbeiteten Nachhaltigkeitsstandards. Bisher erstellen 550 Unternehmen gem. den Vorgaben der CSR-Richtlinie Nachhaltigkeitsinformationen; der Kreis der betroffenen Unternehmen weitet sich insbesondere auf nicht-kapitalmarktorientierte große Unternehmen aus.