21. März 2025

Erhebungsergebnisse zur 1.000-Arbeitnehmerschwelle der Omnibus-Initiative

Am 21.März 2025 veröffentlicht das DRSC das Ergebnisprotokoll eines Austauschs mit Unternehmen zu der geplanten Anhebung der Arbeitnehmerschwelle auf 1.000 Beschäftigte im Rahmen der Omnibus-Initiative. Die Ergebnisse spiegeln die Einschätzungen von acht Unternehmen der sog. 2. Kohorte (d.h. Berichtspflicht nach aktueller Rechtslage ab dem laufenden Geschäftsjahr 2025) zur angekündigten Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission sowie den in den ESRS verankerten Berichtsanforderungen wider.

Der Austausch fand am 19. Februar 2025 statt und wurde vom DRSC gemeinsam mit dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und der Vereinigung zur Mitwirkung an der Entwicklung des Bilanzrechts für Familiengesellschaften (VMEBF) organisiert. Ziel des Formats war es, auf Basis von Praxiserfahrungen aus den laufenden Implementierungsprojekten von Unternehmen zwischen 250 und 6.000 Beschäftigten Erkenntnisse dazu einzusammeln, was diese im Hinblick auf die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD tatsächlich leisten können.

DRSC-Präsident WP/StB Georg Lanfermann kommentierte die Veröffentlichung wie folgt: „Die nunmehr veröffentlichten Ergebnisse sollen die politische Diskussion zur Ausgestaltung der Omnibus-Regulierung informieren. Diese Evidenz soll zu einer sachgerechten Ausgestaltung der Schwellenwerte für eine verpflichtende CSRD/ESRS-Berichterstattung beitragen.“

Hintergrund:

Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission (KOM) Vorschläge zur Bürokratieentlastung von Unternehmen. Gegenstand dieser Vorschläge ist insbesondere der sog. Omnibus 1, welcher zwei ÄnderungsRL-E und eine delegierte ÄnderungsVO umfasst. Die ÄnderungsRL-E 81 behandelt Änderungen der AbschlussprüferRL (Richtlinie 2006/43/EG), der BilanzRL (Richtlinie 2013/34/EU), der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) und der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760). Formal getrennt davon werden Vorschläge zur Verschiebung des zeitlichen Anwendungsbereichs der CSRD und der CSDDD in der ÄnderungsRL-E 80 unterbreitet. Zudem wurden im Rahmen des Omnibus 1 Änderungen delegierter Rechtsakte zur TaxonomieVO (Verordnung (EU) 2020/852), FAQs und ein sog. Commission Staff Working Document mit Erläuterungen veröffentlicht. Mit den Vorschlägen verfolgt die KOM u.a. das Ziel, deutliche Vereinfachungen bei den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erreichen.

Die Veröffentlichung dieser Vorschläge markiert den Auftakt des Gesetzgebungsprozesses, der die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Ministerrat und dem Europäischen Parlament umfasst. Diese EU-Institutionen müssen sich im Hinblick auf die in den ÄnderungsRL unterbreiteten Vorschläge einigen, damit die finalen Änderungsvorschriften im EU-Amtsblatt veröffentlicht und zu geltendem EU-Recht werden können. Folglich stellen die ÄnderungsRL-E noch nicht den endgültigen Rechtstand dar, die Vorschläge der KOM können im Gesetzgebungsprozess noch geändert werden. Da es sich bei den zwei ÄnderungsRL-E um EU-Richtlinien handelt, müssen EU-Mitgliedstaaten diese Änderungen zudem in nationales Recht umsetzen.

Bereits am 31. Januar 2025 veröffentlichte das DRSC ein Positionspapier mit Vorschlägen zum Omnibus 1. Dazu hatte die Strategie-AG des DRSC-Verwaltungsrates unter Heranziehung von Diskussionsergebnissen des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung über Vorschläge zur Verbesserung der CSRD beraten. Darüber hinaus veröffentlichte das DRSC am 27. Februar 2025 eine erste Zusammenfassung und am 6. März 2025 ein umfassendes Briefing Paper zu den Vorschlägen des Omnibus 1.