Home Nachrichten Ergänzende Stellungnahme des DRSC zum Diskussionsentwurf des Mindeststeueranpassungsgesetzes
25. Oktober 2024
Ergänzend zu den Anmerkungen des DRSC zu Art. 1 Abs. 6 und Abs. 14 des Diskussionsentwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStGAnpG) in Bezug auf die Aktivierungswahlrechte (DRSC-Stellungnahme vom 14. Oktober 2024) hat das DRSC heute in einem Schreiben an das BMF die Wichtigkeit einer Umsetzung der geplanten Änderung des § 50 Abs. 1 Nr. 3 MinStG bereits im Jahr 2024 erneut betont und begründet.
Sofern die Änderung des § 50 Abs. 1 Nr. 3 MinStG weder im Rahmen des MinStGAnpG noch im Rahmen einer anderen geeigneten Gesetzesinitiative im Jahr 2024 vollzogen werden kann, plädieren wir in dem Scheiben dafür, im Vorgriff der gesetzlichen Änderung durch das MinStGAnpG in einem BMF-Schreiben, das 2024 veröffentlicht wird, festzuhalten, dass es sich bei der geplanten Ergänzung um eine Klarstellung und nicht um eine Änderung des § 50 Abs. 1 Nr. 3 MinStG geht.
Zum Hintergrund:
Am 20. August 2024 das BMF den Diskussionsentwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes veröffentlicht. Darin werden vordergründig die Verwaltungsleitlinien der OECD vom Dezember 2023 (Konkretisierungen bei der Anwendung des transitional CbCR-Safe-Harbours) umgesetzt.