19. Juli 2022
Am 19. Juli 2022 hat das DRSC seinen Stellungnahmeentwurf zu den Konsultationsentwürfen der European Sustainability Reporting Standards (ED ESRS) veröffentlicht. Der Stellungnahmeentwurf umfasst die Beantwortung aller Konsultationsfragebögen:
Zusätzlich veröffentlicht das DRSC ein Dokument, indem sein Verständnis der Konsultationsfragen erläutert wird. Der Stellungnahmeentwurf kann Änderungen unterliegen. Die finale Stellungnahme wird EFRAG bis spätestens zum Ende der Kommentierungsfrist am 8. August 2022 zugehen.
DRSC-Präsident Georg Lanfermann äußerte sich zu dem veröffentlichten Stellungnahmeentwurf: „Der Umfang, die Komplexität und der knappe Zeitrahmen der ESRS-Konsultation stellt viele Stakeholder in Deutschland derzeit vor große Herausforderungen. Mit der Veröffentlichung eines DRSC-Stellungnahmeentwurfs wollen wir den deutschen Stakeholdern Orientierung und fachlichen Input für Ihre eigenen Stellungnahmen bieten. Insbesondere der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Mitarbeiterstab des DRSC haben in den vergangenen Wochen eine großartige Leistung vollbracht.“
Zum Hintergrund: Mit der Veröffentlichung der ED ESRS begann am 29. April 2022 die ESRS-Konsultation, welche am 8. August 2022 endet. Die vorgelegten Entwürfe der ESRS wurden gem. dem Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) vom April 2021 von EFRAG erarbeitet und konkretisieren die in die Bilanz-Richtlinie aufgenommenen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die ESRS werden in Deutschland von ca. 15.000 Unternehmen verpflichtend anzuwenden sein. Zwischenzeitlich wurde am 21. Juni 2022 in den Trilogverhandlungen eine politische Einigung über die CSRD erzielt. Eine Arbeitsversion der finalen CSRD wurde am 30. Juni 2022 veröffentlicht.
Das DRSC stellt einen Überblick sowohl über die ED ESRS als auch über die CSRD bereit.