Home Nachrichten EFRAG veröffentlicht weitere 64 Erläuterungen zu ESRS – damit jetzt insgesamt 157 ESRS-Erläuterungen verfügbar
9. Dezember 2024
Am 6. Dezember 2024 veröffentlichte EFRAG eine aktualisierte Sammlung von insgesamt 157 Erläuterungen (explanations) zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Darin enthalten sind 64 neue Erläuterungen sowie die 93 Erläuterungen, die von Februar bis Juli 2024 sukzessiv veröffentlicht wurden (wir berichteten).
Die neu veröffentlichten Erläuterungen beinhalten auch ID 177 mit einer Überleitung der Nachhaltigkeitsaspekte in ESRS 1.AR16 auf die Berichtsanforderungen der themenbezogenen Standards (mapping of sustainability matter in paragraph AR 16 of ESRS 1 with the Disclosure Requirements in topical standards). Im Anhang III der Kompilation werden zudem 133 Fragen gelistet, die durch veröffentlichte Leitlinien (Implementation Guidance) oder Erläuterungen bereits beantwortet wurden.
Für die nächsten Monate sieht EFRAG eine sog. quiet period vor, d.h., Veröffentlichungen von weiteren Erläuterungen sind erst für die Zeit nach der Berichterstellungssaison geplant. Allerdings werden neue Erläuterungen zwischenzeitlich weiterhin von EFRAG TEG und ERFAG SRB erarbeitet.
Zum Hintergrund:
Im Oktober 2023 startete EFRAG die ESRS Q&A Platform. Unternehmen und andere Stakeholder können über die ESRS Q&A Platform Fragen zu den ESRS als Eingabe an EFRAG übermitteln. Bis zum 3. Dezember 2024 wurden 760 Fragen eingereicht. Das EFRAG-Sekretariat sammelt und kategorisiert die Eingaben und leitet sie an die EFRAG-Fachgremien mit dem Ziel weiter, nicht-rechtsverbindliche Antworten zu erarbeiten. Die Beantwortung dieser Fragen erfolgt entweder – ohne öffentliche Konsultation – als Erläuterungen oder geht in sog. Leitlinien ein, welche zuvor öffentlich konsultiert werden.
Weitergehende Verlautbarungen, die über nicht-rechtsverbindliche Erläuterungen oder Leitlinien hinausgehen (wie rechtsverbindliche Klarstellungen oder mögliche Änderungen an den ESRS oder der CSRD), unterliegen der Verantwortung der Europäischen Kommission.
Das DRSC hat im November 2023 seine erste Eingabe zur Anwendung der ESRS über die ESRS Q&A-Plattform eingereicht. Die Fragestellungen und potenziellen Lösungsansätze resultieren aus den bisherigen Diskussionen in den DRSC-Anwenderforen zu den ESRS. Zweck dieser Foren ist der Austausch zu Anwendungsthemen und das Erörtern von Implementierungsfragen. Das elfte DRSC-Anwenderforum zu den ESRS fand am 20. September 2024 statt. Am 8. November 2024 wurde eine Sonderveranstaltung gemeinsam mit dem Deutschen Aktieninstitut, Econsense und IDW durchgeführt, um sich zu drängenden Anwendungsfragen vor der anstehenden Berichtssaison insbesondere zwischen Unternehmen und Prüfern austauschen zu können.