8. Februar 2024

EFRAG veröffentlicht Konsultationsentwürfe zweier XBRL-Taxonomien

Am 8. Februar 2024 hat EFRAG den Entwurf einer XBRL-Taxonomie zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) und den Entwurf einer XBRL-Taxonomie zur Berichterstattung nach der Umwelttaxonomieverordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178) veröffentlicht und eine öffentliche Konsultation hierzu gestartet. Rückmeldungen zur Konsultation sind bis zum 8. April 2024 über einen webbasierten Fragebogen möglich. Zu den veröffentlichten Dokumenten gehören neben den eigentlichen Taxonomien auch eine Excel-Version der Taxonomien, ausgezeichnete Beispielberichte und Erläuterungen bzgl. der angewandten Methodik bei der Erarbeitung der Taxonomien (die Dokumente sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Nachricht nur über den Link zu den Konsultationsfragen abrufbar: #1 und #2).

Hintergrund: Nach der Corporate Sustainabilty Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtete Unternehmen haben ihren (Konzern-)Lagebericht zukünftig digitalisiert im Unternehmensregister offenzulegen. Dazu haben sie ihren gesamten (Konzern-)Lagebericht einerseits im XHTML-Format zu erstellen und andererseits ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung maschinenlesbar auszuzeichnen. Die maschinenlesbare Auszeichnung der Nachhaltigkeitsangaben erfolgt mithilfe sog. XBRL-Taxonomien.

Die Europäische Kommission hatte EFRAG damit beauftragt, Entwürfe der Taxonomien zu erarbeiten. Nach der EFRAG-Konsultationsphase und anschließender Überarbeitungen werden die Entwürfe voraussichtlich im Sommer 2024 an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) übergeben. Die ESMA erarbeitet daraus einen Entwurf eines delegierten Rechtsaktes zur Änderung der ESEF-Vo (Delegierte Verordnung (EU) 2019/815). Als letzten Schritt wird die Europäische Kommission die finalen Änderungen erlassen. Die dann geänderte ESEF-Vo wird auch Vorschriften zum zeitlichen Anwendungsbereich der Vorschriften enthalten.

Das DRSC wird sich an dieser Konsultation beteiligen und hat dazu in Kooperation mit XBRL Deutschland den Arbeitskreis „Digitale Nachhaltigkeitsberichterstattung“ gegründet.