24. September 2024

EFRAG veröffentlicht Entwurf von Due Process Procedures für die Aktivitäten der EFRAG im Bereich der Finanzberichterstattung

Am 19. September 2024 veröffentlichte EFRAG den Entwurf der EFRAG Due Process Procedures for the EFRAG Financial Reporting Activities. Der Entwurf formalisiert und konkretisiert bisherige Due Process-Verfahrensweisen für die Aktivitäten der EFRAG im Bereich der Finanzberichterstattung, die bislang ausschließlich in internen Regelungen der EFRAG niedergelegt waren. Er schließt damit zeitlich und inhaltlich an die im März 2023 verabschiedeten Due Process Procedures für die Nachhaltigkeitsberichterstattung an.

Der Entwurf beschreibt die Prinzipien, nach denen EFRAG arbeitet und legt dar, wie und unter welchen Voraussetzungen EFRAG Entscheidungen trifft. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Berücksichtigung der Sichtweisen aller Stakeholder. Der Entwurf benennt unter anderem verpflichtende und optionale Schritte im öffentlichen Konsultationsprozess und beschreibt die verschiedenen Formen der Einbeziehung der Stakeholder. Die Due Process Procedures sind im Kontext von EFRAGs Internen Regeln zu lesen.

Der Entwurf ist nebst weiteren Informationen auf der Website der EFRAG zugänglich (weitere Informationen).

EFRAG bittet um Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Due Process Procedures bis zum 31. Dezember 2024.