Home Nachrichten EFRAG ruft zu Vorschlägen zur Überarbeitung des ESRS Set 1 auf
11. April 2025
Am 8. April 2025 startete EFRAG einen Aufruf an alle Stakeholder, Vorschläge für die Überarbeitung des ESRS Set 1 zu unterbreiten. Die Einreichung soll über den dafür zur Verfügung gestellten Online-Fragebogen erfolgen. Die Frist endet am 6. Mai 2025. Diese Vorschläge sollen zusammen mit Ergebnissen aus Interviews und Workshops mit Erstellern, Prüfern und Nutzern von Nachhaltigkeitsinformationen einfließen in die Überarbeitung des ESRS Set 1. Empfehlungen zur Überarbeitung des ESRS Set 1 soll EFRAG bis zum 31. Oktober 2025 an die EU-Kommission übermitteln. Die mit dem Online-Fragebogen gewonnenen Anregungen werden durch EFRAG anonymisiert und in aggregierter Form genutzt.
Hintergrund:
Die EU-Kommission veröffentlichte am 26. Februar 2025 Vorschläge zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Teil dieser Vorschläge war auch eine Überarbeitung des ESRS Set 1 angekündigt wurde. EFRAG wurde am 27. März 2025 von der EU-Kommission beauftragt, Empfehlungen für diese Überarbeitung zu erarbeiten und diese bis zum 31. Oktober 2025 der EU-Kommission zu übermitteln. Nach dem dafür vorgesehenen Due Process wird die EU-Kommission eine Änderung des delegierten Rechtsaktes zum ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) erlassen.
Das DRSC veröffentlichte einen Überblick der Vorschläge der EU-Kommission in einem Briefing Paper.