Home Nachrichten EFRAG führt Befragungen zu zwei IASB-Änderungsentwürfen durch
2. Februar 2022
EFRAG hat am 1. Februar 2022 zwei Online-Befragungen zu den vom IASB zur Konsultation gestellten Entwürfen ED/2021/9 Langfristige Schulden mit Covenants und ED/2021/10 Supplier Finance Arrangements veröffentlicht.
Die Befragungen richten sich alle interessierten Stakeholder und sollen dazu dienen, EFRAG‘s Stellungnahmen an den IASB zu den beiden genannten Änderungsentwürfen des IASB vorzubereiten und zu unterstützen.
Zum einen hat EFRAG einen webbasierten Fragebogen zu dem vom IASB am 19. November 2021 veröffentlichten Entwurf IASB ED/2021/9 Langfristige Schulden mit Covenants (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) veröffentlicht. In diesem Entwurf schlägt der IASB eine Klarstellung der Klassifizierung von Schulden mit Covenants (als kurz- bzw. langfristig) vor. Darüber hinaus werden im Entwurf zusätzliche Ausweis- und Angabevorschriften im Zusammenhang von Schulden mit Covenants unterbreitet (wir berichteten).
Zum anderen hat EFRAG einen separaten Fragebogen zu dem vom IASB am 26. November 2021 veröffentlichten Entwurf IASB ED/2021/10 Supplier Finance Arrangements (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7) initiiert. Mit dem Entwurf ED/2021/10 schlägt der IASB ergänzende Angabevorschriften zu sog. Supplier Finance Arrangements vor, die es Abschlussadressaten ermöglichen sollen, die Auswirkungen dieser Vereinbarungen auf die Schulden und Cashflows des Unternehmens zu beurteilen (wir berichteten).
EFRAG erbittet Rückmeldungen bis zum 4. März 2022. Weitere Details und Zugang zu den Befragungen finden Sie hier.