5. Juni 2023

EFRAG bittet um Stellungnahmen zu seiner Einschätzung der ISSB Agenda Consultation und der Internationalisierung der SASB Standards

Am 2. Juni 2023 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) seine vorläufigen Stellungnahmen zur ISSB Agenda Konsultation und der vom ISSB vorgeschlagenen Vorgehensweise für die Internationalisierung der SASB Standards veröffentlicht. EFRAG bittet um Stellungnahmen zu diesen Entwürfen bis zum 10. Juli (SASB Standards) bzw. 25. Juli 2023 (Agenda Consultation). Die kurze Stellungnahmefrist bzgl. der SASB Standards trägt dem Umstand Rechnung, dass diese ISSB-Stellungnahmefrist bereits am 9. August 2023 endet.

In der vorgeschlagenen Stellungnahme zur Agenda Konsultation des ISSB äußert EFRAG folgende generelle Anmerkungen:

  • der angestrebte Themenumfang der ISSB-Standards und die ihnen zugrunde zu legenden Konzepte sollten vom ISSB aufgezeigt werden;
  • die strukturelle und inhaltliche Interoperabilität mit weiten Standardwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte der ISSB priorisieren;
  • die Konnektivität sollte gemeinsam mit den weiteren fachspezifischen Standards als prioritäres Thema in den Arbeitsplan aufzunehmen.

Hieraus geht bereits hervor, dass EFRAG dem Beginn neuer Forschungs- und Standardsetzungsprojekte den Vorrang gibt. Eine Priorisierung der vorgeschlagenen spezifischen Themenfelder lehnt EFRAG allerdings ab.

In EFRAGs zweitem Stellungnahmeentwurf wird die vom ISSB vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Internationalisierung der SASB Standards grundsätzlich befürwortet. Zudem betont EFRAG die Bedeutung der SASB Standards auch vor dem Hintergrund der Entwicklung europäischer Branchenstandards und angesichts der Möglichkeit der ESRS-Anwender, für die Übergangszeit von drei Jahren für branchenspezifische Nachhaltigkeitsangaben auch auf SASB Standards zurückzugreifen. EFRAG führt verschiedene Anmerkungen zu dem ISSB-Entwurf im Detail aus. Dazu zählt die Anregung, dass der ISSB bei der Überarbeitung der SASB Standards ggf. auch über die Internationalisierung hinausgehende Änderungen vornimmt und dafür aktuelle oder in der Erarbeitung befindliche Rahmenwerke wie z.B. ESRS oder GRI berücksichtigt, sofern dies eine Verbesserung der Berichtsanforderungen darstellt.

Der DRSC Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung (FA NB) wird sich in der nächsten Fachausschusssitzung am 16. Juni 2023 mit den vorläufigen Einschätzungen der EFRAG befassen. Darüber hinaus veranstaltet es gemeinsam mit Vertretern des ISSB und EFRAG am 28. Juni 2023 eine web-basierte Öffentliche Diskussion zu diesen Konsultationen. Sie können sich unter bahrmann@drsc.de dafür anmelden.