20. Juni 2017

E-DRÄS 8 zur Überarbeitung des DRS 20 ‚Konzernlagebericht‘ veröffentlicht

Das DRSC hat heute den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 8 (E-DRÄS 8) zur Konsultation veröffentlicht.

Nachdem das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) erst im April dieses Jahres in Kraft getreten, jedoch bereits im laufenden Jahr anzuwenden ist, bestand die Herausforderung, DRS 20 Konzernlagebericht kurzfristig zu ergänzen und den Unternehmen eine Interpretationshilfe an die Hand zu geben. Mit der Überarbeitung des DRS 20 sollen die gesetzlichen Bestimmungen konkretisiert werden, ohne dabei über die Anforderungen hinaus zu gehen. Dabei wurden sämtliche Erkenntnisse aus den Begleitmaterialien des Gesetzes berücksichtigt.

Das Präsidium des DRSC äußerte sich anlässlich der Veröffentlichung von E-DRÄS 8 wie folgt: „Wir haben uns mit E-DRÄS 8 eine begrenzte Überarbeitung von DRS 20 und keine umfassende Revision des Standards zur Lageberichterstattung zum Ziel gesetzt. Wie bei jedem Normierungsthema besteht auch im vorliegenden Fall eine ständige Abwägung zwischen dem Wunsch nach Konkretisierung und dem Erhalt möglichst vieler Freiheitsgrade. Wir hoffen, dass wir mit dem heute veröffentlichten Entwurf einen ausgewogenen Kompromiss haben finden können. Ausdrücklich möchten wir uns bei unserer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Kajüter sowie bei unseren fachverantwortlichen Mitarbeitern für die effektive Zuarbeit unserer Fachausschüsse bedanken. Ohne ihren Arbeitseinsatz wäre der enge Zeitplan nicht zu halten gewesen.“

Ihre Stellungnahme zu E-DRÄS 8 können Sie uns bis zum 14. August 2017 zuleiten (bahrmann@drsc.de) .

Wie bereits am 19. Mai berichtet, werden wir im Zuge des Konsultationsprozesses zu E-DRÄS 8 am 31. August 2017 eine Öffentliche Diskussion in Frankfurt am Main (Airport Conference Center) veranstalten (siehe unsere frühere Nachricht). Für diese Veranstaltung können Sie sich ab sofort bei Frau Bahrmann unter bahrmann@drsc.de bis zum 24. August 2017 anmelden.

Im Anschluss an diese Veranstaltung werden die Fachausschüsse die endgültigen Änderungen bis Ende September beschließen.