23. Dezember 2019

DRSC veröffentlicht E-DRÄS 11 – Änderungen an DRS 18

Das DRSC veröffentlicht heute den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 11 (E-DRÄS 11) zur Konsultation.

Mit E-DRÄS 11 soll DRS 18 Latente Steuern geändert werden. Seit seiner Verabschiedung im Jahr 2010 wurde DRS 18 keiner inhaltlichen Überprüfung unterzogen. Aus diesem Grund sowie vor dem Hintergrund der aufgetretenen Anwendungsfragen beschloss der HGB-FA, die Regelungen des Standards zu überprüfen.

Stellungnahmen zum E-DRÄS 11 können bis zum 28. Februar 2020 bei uns eingereicht werden (bahrmann@drsc.de).

Eine Übersicht über die wesentlichen vorgeschlagenen Änderungen befindet sich hier.