4. Januar 2016

DRSC veröffentlicht Stellungnahme zum IASB ED/2015/10

Das DRSC hat am heute seine Stellungnahme zum ED/2015/10 Annual Improvements to IFRSs 2014-2016 Cycle an den IASB und kurz zuvor auch an EFRAG übermittelt. Darin stimmt das DRSC den Änderungsvorschlägen an IFRS 1, IFRS 12 sowie IAS 28 zu.

Ferner regt das DRSC jedoch an, die Grenze zwischen (1) nicht-dringlichen und (2) dringlichen Anpassungen mit einem engem Anwendungsbereich dahingehend zu überprüfen, sodass lediglich dringliche Anpassungen außerhalb eines Sammeländerungs-Standards adressiert werden und für nicht-dringliche Anpassungen eine stärkere Bündelung erfolgt. (Stellungnahme an IASB/an EFRAG)