8. Oktober 2015

DRSC veröffentlicht Stellungnahme zum ED/2015/7

Das DRSC hat heute seine Stellungnahme an den IASB zum ED/2015/7 zur Anpassung des Erstanwendungszeitpunkts der Änderung zu IFRS 10 und IAS 28 abgegeben.

Der IFRS-FA spricht sich gegen die unbefristete Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts aus. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere, dass die Änderungen bereits verabschiedet und veröffentlicht wurden und inhaltlich auf breite Zustimmung trafen.

Zugleich wurde auch eine Stellungnahme des DRSC an EFRAG übermittelt. (Stellungnahme an IASB/an EFRAG)