12. März 2015

DRSC veröffentlicht E-DRS 30 Kapitalkonsolidierung

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs des Deutschen Rechnungslegungs Standards Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) (E-DRS 30) verfolgt das DRSC das Ziel, die Vorschriften zur Kapitalkonsolidierung gem. §§ 301, 307 und 309 HGB, welche die Einbeziehung von Tochterunternehmen nach der Erwerbsmethode, die Behandlung ggf. bestehender Anteile anderer Gesellschafter sowie die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. passiven Unterschiedsbetrags im Konzernabschluss regeln, zu konkretisieren.

Dabei werden auch zahlreiche Anwendungsfragen der Erst-, Folge-, Ent- und Übergangskonsolidierung beantwortet. Der Aufbau des Standards orientiert sich unmittelbar an der Struktur der handelsrechtlichen Vorschriften sowie dem praktischen Prozess der Erstellung des Konzernabschlusses.

Der Standard Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) wird nach seiner Verabschiedung den bisherigen Standard DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss ersetzen.

Der Standardentwurf E-DRS 30 steht zum download bereit. Stellungnahmen können bis zum 22. Mai 2015 beim DRSC (per Post: Zimmerstr. 30, 10969 Berlin oder per Mail: info@drsc.de) eingereicht werden.