26. Mai 2020

DRSC verabschiedet DRS 28 Segmentberichterstattung

Der HGB-FA des DRSC hat seiner Sitzung am 12. Mai 2020 den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 28 Segmentberichterstattung (DRS 28) verabschiedet.

Zentraler Regelungsbereich des Standards ist die Segmentberichterstattung, um die der Konzernabschluss gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB erweitert werden kann. DRS 28 folgt bei der Segmentabgrenzung, der Segmentdatenermittlung sowie der Bestimmung der anzugebenden Segmentdaten grundsätzlich dem Management Approach und damit der internen Entscheidungs- und Berichtsstruktur des Konzerns.

Gegenüber dem am 29. Oktober 2019 zur Konsultation veröffentlichten Entwurf dieses Standards (E-DRS 36), wurden vorwiegend redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Inhaltliche Änderungen am Standard(-entwurf) betreffen eine zusätzliche Regelung zur Zusammenfassung und Erläuterung zu „Alle sonstigen Segmente“ und die Empfehlung zur Angabe von Vorjahreszahlen.

Das Erstanwendungsdatum wurde auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen, festgelegt. Eine frühere Anwendung wird empfohlen.

Der Standard wird dem BMJV – zwecks Bekanntmachung nach § 342 Abs. 2 HGB – zeitnah vorgelegt.