Home Nachrichten DRSC verabschiedet DRÄS 8
22. September 2017
Das DRSC hat am 22. September 2017 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 8 (DRÄS 8) verabschiedet. Mit DRÄS 8 wird vorrangig DRS 20 Konzernlagebericht an die geänderten gesetzlichen Anforderungen angepasst, die sich aus dem Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) ergeben. Im Wesentlichen erhält DRS 20 zwei neue Abschnitte, in denen die neuen Berichtspflichten konkretisiert werden. Dies betrifft zum einen die Angaben zum Diversitätskonzept für die Leitungsorgane und zum anderen die nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung.
Darüber hinaus werden mit DRÄS 8 redaktionelle Anpassungen an sämtlichen Standards vorgenommen. Dies betrifft die Verschiebung von Paragrafen im Gesetz, insbesondere von § 315a HGB a.F. zu § 315e HGB n.F.
Peter Mißler, Vizepräsident des DRSC, kommentierte die Verabschiedung des DRÄS 8 wie folgt: „Bei der Entwicklung des DRÄS 8 hatten wir uns zum Ziel gesetzt, den Anwendern eine möglichst klare und hilfreiche Konkretisierung der geänderten Normen mit hinreichenden Freiheitsgraden zur Verfügung zu stellen, ohne dabei den DRS 20 einer generellen Revision zu unterziehen. Die Rückmeldungen während der Konsultation zu E-DRÄS 8 haben uns dies bestätigt. Wir bedanken uns ausdrücklich bei unserer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Kajüter, bei unseren projektverantwortlichen Mitarbeitern in der DRSC-Geschäftsstelle sowie unseren beiden Fachausschüssen für die geleistete Arbeit, die unter hohem Zeitdruck stattfinden musste.“
Der geänderte DRS 20 wird mit der nächsten Ergänzungslieferung für die Deutschen Rechnungslegungs Standards noch im Jahr 2017 erscheinen. Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu E-DRÄS 8 befindet sich hier.