Home Nachrichten DRSC verabschiedet DRÄS 12
11. Februar 2022
Der Fachausschuss Finanzberichterstattung hat in seiner heutigen Sitzung den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard N. 12 (DRÄS 12) zur Änderung des DRS 20 Konzernlagebericht verabschiedet.
Hintergrund sind die erweiterten Berichtspflichten in der Erklärung bzw. Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f bzw. § 315d HGB aufgrund des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II).
Außerdem wird in den Abschnitt zur nichtfinanziellen Konzernerklärung in DRS 20 ein Hinweis auf die Angabenerfordernisse gem. Art 8 der EU-Taxonomie-Verordnung eingefügt.
DRÄS 12 wird dem BMJ zur Bekanntmachung im Bundesanzeiger gem. § 342 Abs. 2 HGB übermittelt. Der Änderungsstandard kann hier heruntergeladen werden.