31. Januar 2025

DRSC unterbreitet fünf Vorschläge zur Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission

Das DRSC hat heute ein Positionspapier zur Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission veröffentlicht. Dazu hatte die Strategie-AG des DRSC-Verwaltungsrates unter Heranziehung von Diskussionsergebnissen des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung über Vorschläge zur Verbesserung des Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) beraten. Im Ergebnis werden fünf konkrete Vorschläge für gesetzliche Verbesserungsmaßnahmen unterbreitet. Diese Vorschläge sollen die aktuelle politische Diskussion, zu der noch im Februar 2025 erwarteten Omnibus-Initiative informieren, damit mit Blick auf den erwünschten Bürokratieabbau von 25 % bzw. 35 % für KMU geeignete gesetzgeberische Anpassungen eingeleitet werden können.

DRSC-Vorschläge zur Änderung der CSRD im Überblick:

  1. Einführung abgestufter Anforderungen für „Mid Cap“-Unternehmen in der CSRD; Harmonisierung der Schwellenwerte mit dem Anwendungsbereich der CSDDD
  2. Freiwillige Anwendung des VSME durch „kleinere“ große haftungsbeschränkte Unternehmen und deren Herausnahme aus dem Pflichtanwendungsbereich der CSRD
  3. Klarer, in der CSRD prioritär formulierter Auftrag für EFRAG zum Abbau bürokratischer Lasten in Set 1 der ESRS
  4. Aussetzung der CSRD-Zeitvorgaben für die Erarbeitung von Sektorstandards; grundlegende Überarbeitung des Regulierungsansatzes zu Sektorstandards

Planungssicherheit als Leitmaxime für die Omnibus-Regulierung; Verzögerung der „zweiten Kohorte“ um mindestens ein Jahr

Zum Hintergrund:

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten hatten im November 2024 umfassende Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gefordert, so genannte „Erklärung von Budapest zum Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit“. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte hierzu eine Omnibus-Initiative angekündigt, um insbesondere bürokratische Lasten zu senken. Die für Ende Februar 2025 von der Europäischen Kommission angekündigte Initiative soll unter dem Blickwinkel des Bürokratieabbaus insbesondere wichtige Nachjustierungen im Zusammenspiel von CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie-VO einleiten. Zuletzt hatte die Europäische Kommission im Januar 2025 einen EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit veröffentlicht, wo neben der Bestätigung der Entlastungsziele auch die Schaffung einer „Mid Cap“-Kategorie angekündigt wurde.