Home Nachrichten DRSC-Stellungnahme zur ESRS Implementation Guidance (MAIG und VCIG)
16. Januar 2024
Am 16. Januar 2024 hat das DRSC seine Stellungnahme zu den kurz vor Weihnachten veröffentlichten Dokumenten Draft EFRAG IG 1 Materiality assessment implementation guidance (MAIG) und Draft EFRAG IG 2 Value chain implementation guidance (VCIG) an die EFRAG übermittelt. Die Rückmeldung an die EFRAG erfolgte über die webbasierten Fragebögen und in Form eines inhaltsgleichen Briefes, welcher dem EFRAG Sustainability Reporting Board zur Kenntnis gebracht wurde.
In der Stellungnahme weist das DRSC u.a. auf den hohen Grad subjektiven Ermessens bei der Wesentlichkeitsanalyse hin. Aus diesem Grund sei zumindest in den ersten Jahren der ESRS-Anwendung eine gewisse Toleranz aller Beteiligten in Bezug auf die Konsistenz bei der Definition von Grenzwerten und ähnlichem und somit auch in Bezug auf Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse selbst erforderlich.
Im Detail behandelt die Stellungnahme ausgewählte Kritikpunkte auf Basis einer Priorisierung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung und des DRSC-Mitarbeiterstabs. Dies sind in Bezug auf die Ausführungen zur Wesentlichkeitsanalyse z.B. die Brutto- und Nettoberichterstattung über potenzielle Auswirkungen und die Interaktion der Wesentlichkeitsanalyse und der EU-Taxonomie-Verordnung. Die behandelten Kritikpunkte bezüglich der Implementation Guidance zur Wertschöpfungskette beinhalten u.a. die Relevanz des operational control-Prinzips und die Frage, ob sich die Pflicht zur Entwicklung und Angabe unternehmensspezifischer Kennzahlen auch auf die Wertschöpfungskette erstreckt.
Die Stellungnahme zur Draft EFRAG IG 3 Detailed ESRS datapoints implementation guidance wird aktuell erarbeitet. Eine fristgerechte Rückmeldung an die EFRAG ist seitens des DRSC auch hierzu vorgesehen.