8. August 2022

DRSC-Stellungnahme zur EFRAG-Konsultation der ESRS veröffentlicht

Am 8. August 2022 hat das DRSC seine Stellungnahme zu den Konsultationsentwürfen der EU-Berichtsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Exposure Drafts of European Sustainability Reporting Standards, ED ESRS) veröffentlicht.

Die Stellungnahme beinhaltet neben den beiden Online-Fragebögen von EFRAG ein Anschreiben des DRSC, in dem nochmals auf die wesentlichen Kritikpunkte hingewiesen wird. Das DRSC thematisiert in seiner Stellungnahem unter anderem folgende Aspekte:

  • Komplexitätsreduzierung: Erforderliche Überprüfung der ED ESRS aufgrund der Vielzahl und Granularität der vorgeschlagenen neuen Berichtspflichten; Komplexitätsreduzierung bspw. durch
    • Identifizierung und Streichung sektorspezifischer Berichtsanforderungen sowie
    • Ablehnung des sog. rebuttable presumption-Mechanismus, wonach zunächst alle Berichtsanforderungen als wesentlich gelten und Unternehmen als unwesentlich identifizierten Berichtsanforderungen zusammen mit einer Begründung für diese Einschätzung angeben müssen;
  • Einklang mit international anerkannten Mindeststandards (Global Baseline): ESRS müssen vereinbar sein mit international anerkannten Mindeststandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in den IFRS SDS;
  • Klarstellung konzeptioneller Grundlagen: Konkretisierung des zugrunde liegenden Prinzips der doppelten Wesentlichkeit insbesondere im Hinblick auf das Verständnis der finanziellen Wesentlichkeit (Einklang mit bestehenden Konzepten); Konkretisierung der Berichtsgrenzen, insb. im Hinblick auf Berichtspflichten bzgl. der Wertschöpfungskette;
  • Befürwortung der integrierten Nachhaltigkeitsberichterstattung: Prüfung der Möglichkeiten der optionalen integrierten Nachhaltigkeitsberichterstattung;
  • Erleichterungen bei der Einführung der ESRS (phasing in): zunächst Fokus auf themenübergreifende Berichtsanforderungen und ausgewählte Angaben zu Umwelt, Soziales und Governance (ESRS 1 und 2, ESRS E1, S1 und G1).

Der in der Stellungnahme ebenfalls enthaltene Anhang (zum online-Fragebogen 1) ist erforderlich, da aufgrund der vorgegebenen Begrenzung des Umfangs der Antworten im Online-Fragebogen (5.000 Zeichen), eine separate Datei mit der Beantwortung einiger Fragen erstellt wurde.

DRSC-Präsident Georg Lanfermann kommentiert wie folgt: “Die DRSC-Eingabe ist das Ergebnis einer intensiven Diskussion der ESRS-Konsultationsentwürfe und deren Vorversionen in unserem Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es ist uns gelungen, die deutsche Diskussion zu den ESRS prägend mitzugestalten.“

Zum Hintergrund: Mit der Veröffentlichung der ED ESRS begann am 29. April 2022 die ESRS-Konsultation, welche am 8. August 2022 endet. Die vorgelegten ED ESRS wurden gem. dem Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) vom April 2021 von einer von EFRAG eingerichteten Project Task Force (PTF-ESRS) erarbeitet. Die ESRS konkretisieren die in die EU-Bilanzrichtlinie aufgenommenen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die finalen ESRS werden in Deutschland von ca. 15.000 Unternehmen verpflichtend anzuwenden sein. Zwischenzeitlich wurde am 21. Juni 2022 in den Trilogverhandlungen eine politische Einigung über die CSRD erzielt. Eine Arbeitsversion der finalen CSRD wurde am 30. Juni 2022 veröffentlicht.

Über die letzten Monate hat das DRSC wiederholt öffentlich zur ESRS-Konsultation und zu den vorgeschlagenen ED ESRS Stellung bezogen. Im Juni 2022 wurden die ED ESRS auf einem gemeinsamen Outreach-Event von EFRAG und DRSC diskutiert. Das DRSC einen Überblick sowohl über die ED ESRS als auch über die CSRD bereit.