31. Januar 2025

DRSC-Stellungnahme zum zweiten Diskussionsentwurf MinStAnpG

Das DRSC hat heute seine Stellungnahme zum zweiten Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStAnpG) an das Bundesministerium der Finanzen übermittelt. Die Stellungnahme wurde durch die Arbeitsgruppe Steuern vorbereitet und durch den Fachausschuss Finanzberichterstattung in seiner Sitzung am 21. Januar 2025 erörtert und inhaltlich verabschiedet.

Da das Steuerrecht nicht zum Aufgabenbereich des DRSC gehört, konzentrieren sich unsere Kommentare auf rechnungslegungsrelevante Fragestellungen sowie Querschnittsthemen zwischen der Rechnungslegung und dem Steuerrecht. Aus diesem Grund beschränken sich unsere Anmerkungen in der Stellungnahme auf die folgenden Themenblöcke:

  1. Art. 1 Nr. 6 und Nr. 17 MinStAnpG-DiskE (Änderung der §§ 50 Abs. 1 Nr. 3 und 82 Abs. 1 Satz 6): Aktivierungswahlrechte (Anmerkungen sind wortgleich zu denen aus unserer Stellungnahme zum ersten Diskussionsentwurf vom 14. Oktober 2024);
  2. Art. 1 Nr. 20 MinStAnpG-DiskE (Änderung des § 87 MinStG): Datengrundlage für die Ermittlung des im CbCR-Safe-Harbour zu verwendenden Gewinns oder Verlusts vor Steuern;
  3. Art. 1 Nr. 7 MinStAnpG-DiskE (Einfügung des § 50a MinStG): Nachversteuerung latenter Steuerschulden.

Zum Hintergrund:

Das BMF hat am 6. Dezember 2024 den zweiten Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStAnpG) veröffentlicht. Der erste Diskussionsentwurf wurde am 20. August 2024 veröffentlicht. Das DRSC hat zum ersten Entwurf zwei Stellungnahmen an das BMF übermittelt (Stellungnahme vom 14. Oktober 2024, ergänzende Stellungnahme vom 25. Oktober 2024).