12. August 2024

DRSC-Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2024/3 über Bezugsverträge von erneuerbarem Strom

Das DRSC hat am 9. August seine Stellungnahme zum Entwurf ED/2024/3 Renewable Electricity Contracts an den IASB übermittelt.

Darin stimmt der Fachausschuss Finanzberichterstattung den Bemühungen des IASB um Klarstellungen und Anpassungen von IFRS 9 und IFRS 7 in Bezug auf Verträge über erneuerbaren Strom zu. Insb. unterstützt das DRSC die Idee eines eng begrenzten Anwendungsbereichs dieser Änderungen.

Gleichzeitig haben wir Nachbesserungsbedarf für den Wortlaut einiger Änderungen und teils Vorbehalte gegen einige vorgeschlagene Vertragsmerkmale geäußert. Konkret

  • stimmen wir den Anwendungsbereich zwar zu, schlagen aber Anpassungen insb. zum „pay as produced“-Kriterium vor,
  • sind wir nicht überzeugt von den genannten Faktoren, die bei der Anwendung der Eigenbedarfs­ausnahme zu beurteilen sind, insb. sehen wir die Anforderung an Rückkäufe im Zusammenhang mit Teilverkäufen kritisch,
  • haben wir Bedenken in Bezug auf die Zusatzangabepflichten und
  • schlagen als Erstanwendungszeitpunkt den 1.1.2026 vor.

Über die Anmerkungen zum ED hinaus äußern wir weitere Hinweise betreffend solche Verträge, die von den Vorschlägen im ED ausgeschlossen sind, aber gleichermaßen bedeutsam sind und diskutiert wurden bzw. werden (z.B. sog. „oversized contracts“). Da wir den engen Fokus der Änderungen und deren zügige Finalisierung unterstützen, regen wir an, dass die Hinweise zu sonstigen Verträgen gesondert in naher Zukunft erörtert werden.

Das DRSC hat diesen Standardsetzungsprozess von Beginn an begleitet und Rückmeldungen deutscher Unternehmen eingebracht (wir berichteten bereits mehrfach). Wir freuen uns über das erhaltene vielfältige Feedback betroffener bzw. interessierter Stakeholder in Deutschland zu den Vorschlägen. Ferner haben wir zu diesem Thema eine DRSC-Projektseite eingerichtet, die weitere Informationen enthält und fortlaufend aktualisiert wird.