Home Nachrichten DRSC-Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2024/3 über Bezugsverträge von erneuerbarem Strom
12. August 2024
Das DRSC hat am 9. August seine Stellungnahme zum Entwurf ED/2024/3 Renewable Electricity Contracts an den IASB übermittelt.
Darin stimmt der Fachausschuss Finanzberichterstattung den Bemühungen des IASB um Klarstellungen und Anpassungen von IFRS 9 und IFRS 7 in Bezug auf Verträge über erneuerbaren Strom zu. Insb. unterstützt das DRSC die Idee eines eng begrenzten Anwendungsbereichs dieser Änderungen.
Gleichzeitig haben wir Nachbesserungsbedarf für den Wortlaut einiger Änderungen und teils Vorbehalte gegen einige vorgeschlagene Vertragsmerkmale geäußert. Konkret
Über die Anmerkungen zum ED hinaus äußern wir weitere Hinweise betreffend solche Verträge, die von den Vorschlägen im ED ausgeschlossen sind, aber gleichermaßen bedeutsam sind und diskutiert wurden bzw. werden (z.B. sog. „oversized contracts“). Da wir den engen Fokus der Änderungen und deren zügige Finalisierung unterstützen, regen wir an, dass die Hinweise zu sonstigen Verträgen gesondert in naher Zukunft erörtert werden.
Das DRSC hat diesen Standardsetzungsprozess von Beginn an begleitet und Rückmeldungen deutscher Unternehmen eingebracht (wir berichteten bereits mehrfach). Wir freuen uns über das erhaltene vielfältige Feedback betroffener bzw. interessierter Stakeholder in Deutschland zu den Vorschlägen. Ferner haben wir zu diesem Thema eine DRSC-Projektseite eingerichtet, die weitere Informationen enthält und fortlaufend aktualisiert wird.