Home Nachrichten DRSC-Stellungnahme zum ED/2023/5 Finanzinstrumente mit EK-Merkmalen (FICE)
2. April 2024
Das DRSC hat am Karfreitag seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2023/ Financial Instruments with Characteristics of Equity an den IASB übermittelt.
Darin bestätigt der Fachausschuss Finanzberichterstattung die grundlegende Erkenntnis des IASB, dass die Anwendung der derzeitigen IAS 32-Vorschriften allgemein gut funktioniert, zu einer sachgerechten Klassifizierung und zu nützlichen Informationen führt. Demzufolge stimmen wir zu, dass eine vollständige Überarbeitung von IAS 32 wie einst im Diskussionspapier DP/2018/1 noch angestrebt weder erforderlich noch wünschenswert ist. Zudem stellte der Fachausschuss fest, dass sich viele Anwendungsprobleme während der jahrelangen Bilanzierung nach IAS 32 praktisch lösen ließen.
Vor diesem Hintergrund unterstützen wir ausdrücklich das Ziel, mit dem Entwurf bekannte Anwendungsfragen zu klären und entsprechend nur ausgewählte IAS 32-Regeln aufzugreifen.
Mit Blick auf die konkreten Vorschläge bestätigen wir, dass damit die wichtigsten Anwendungsfragen aufgegriffen werden. Der Fachausschuss stellte fest, dass unter den Vorschlägen die Themen „Einfluss gesetzlicher und regulatorischer Vorschriften“, „Erwerb eigener EK-Instrumente“ sowie „Zusatzangaben“ die dringlichsten und relevantesten sind. Den entsprechenden Vorschlägen stimmte der Fachausschuss nicht in Gänze zu. Ungeachtet dessen sind wir mit zahlreichen anderen Vorschlägen einverstanden.
Weitere Details zu unseren Erkenntnissen in Bezug auf die Vorschläge finden sich in unseren Antworten auf die Einzelfragen des Entwurfs.
Die vorgeschlagenen Regelungsinhalte des ED/2023/5 hatten wir bereits im Dezember 2023 in einem Briefing Paper zusammengefasst. Der Stellungnahme des DRSC ging am 4. März 2024 eine Öffentliche Diskussion unter Einbindung von IASB, EFRAG und AFRAC voraus, deren Ergebnisbericht weiterhin eingesehen werden kann.