4. April 2019

DRSC-Stellungnahme zum ED/2018/2 Drohverlustrückstellungen für belastende Verträge

Das DRSC hat seine Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2018/2 Drohverlustrückstellungen für belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung (vorgeschlagene Änderungen an IAS 37) an den IASB übermittelt (wir berichteten).

Darin begrüßen wir die vorgeschlagene Klarstellung der in IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen enthaltenen Vorgaben und stimmen zu, dass die vorgeschlagene Änderung ein einheitliches Verständnis des Begriffs „Kosten der Vertragserfüllung“ unterstützt.

Ebenso stimmen wir zu, nicht nur auf die inkrementellen Kosten, sondern auf sämtliche Kosten abzustellen, die sich direkt auf den Vertag beziehen. Allerdings sollte der IASB den Begriff „Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen“ weiter präzisieren, indem er die vorgeschlagenen Beispiele sowie die Basis for Conclusions anpasst.